Braunschweig. Die Verhandlung am Landgericht geht weiter: Ein zentraler Zeuge wird gehört – die Verteidigung schaltet zuvor in den Angriffsmodus.

Der Prozess gegen Christian B. vor dem Landgericht Braunschweig wegen mehrerer Sexualdelikte geht in den fünften Tag – und entwickelt sich zu einer Milieustudie. Eine Gesellschaft von kriminellen, deutschen Aussteigern traf sich Mitte der 2000er-Jahre an der portugiesischen Algarveküste. Einer von ihnen war Christian B., der auch als Hauptverdächtiger im Fall Madeleine „Maddie“ McCann gilt. Zwei andere waren Manfred S. und Helge B..

Bereits im ersten Landgerichtsprozess 2019 gegen Christian B. wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Rentnerin in deren Ferienwohnung waren Manfred S. und Helge B. die Hauptbelastungszeugen.

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Im aktuellen Verfahren sagte Manfred S. vor Ostern als Zeuge aus, an diesem Mittwoch kam Helge B. zu Wort. Beide hatten bereits in den vergangenen Jahren ihr Wissen um den Fall mit mehreren Interviews versilbert und Christian B. öffentlichkeitswirksam als Täter im Fall „Maddie“ bezichtigt – dieser Fall schwebt bei allem, was vor Gericht erörtert wird, über dem Prozess, ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Die entscheidende Frage lautet: Kann man diesen Kriminellen glauben, die scheinbar in jeder Situation auf ihren Vorteil bedacht scheinen?

Verteidigung von Christian B. greift Oberstaatsanwältin an

Zu Beginn des Prozesstages – noch bevor Helge B. zu Wort kam – schaltete jedoch die Verteidigung einmal mehr in den Angriffsmodus: Sie verlangte die Ablösung der Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse. Sie ist eine der beiden Prozessvertreterinnen im Verfahren – und auch Ermittlungsführerin im Fall „Maddie“.

Das Gericht solle beim Dienstvorgesetzten, dem Leitenden Oberstaatsanwalt, hinwirken, dass dieser Beyse wegen des Besorgnisses der Befangenheit ablöse, sagte Anwalt Atilla Aykac. Er kritisierte die „mediale Kriegsführung“ weltweiten Ausmaßes, die die Anklagebehörde gegen seinen Mandanten führe. Dessen Recht auf ein faires Verfahren werde mit „Füßen getreten“, Schöffen und Öffentlichkeit würden durch die Vorverurteilung beeinflusst.

Beyse, so der Verteidiger, habe im laufenden Prozess an einem früheren Verhandlungstag in ihrer Entgegnung auf einen Antrag der Verteidigung Details aus Ermittlungsergebnissen verraten. Die Verteidigung verlangte zuvor dafür ein Beweisverwertungsverbot und will die Details zu einem Schriftstück, das von Christian B. stammen soll und in dem er angebliche Missbrauchsfantasien an einer Mutter und deren Kind beschrieben habe, per Antrag aus dem Verfahren heraushalten. Die Begründung: Die Beweise seien ihrer Ansicht nach mithilfe einer illegalen Durchsuchungsmaßnahme erworben worden.

Aykac kritisierte auch, dass die Staatsanwaltschaft wiederholt seinen Mandanten als Täter im Fall „Maddie“ öffentlich diffamiere, ohne bislang Anklage erhoben zu haben. „Das macht mich fassungslos und sprachlos. Das ist ein massiver Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.“

Die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bezeichnete das Gericht schon in einer ersten Reaktion als nicht zuständig, der Antrag müsse direkt bei Beyses Dienstvorgesetzten gestellt werden. So entschied auch die Kammer nach Beratung. Der Prozess ging somit mit der Zeugenvernehmung weiter.

Prozess am Landgericht Braunschweig: Das hatte Helge B. zu sagen

Helge B. wurde von Personenschützern ins Landgericht gebracht, an seiner Seite saß der bekannte TV-Anwalt Franz Obst als Zeugenbeistand. Mit seinem Aussageverhalten ging er mehrfach auf Konfrontation mit der Vorsitzenden Richterin, verweigerte mehrfach Antworten, schon gleich zu Beginn die Frage nach seinem aktuellen Wohnort. Er räumte seine kriminelle Vergangenheit ein: „Wir sind in Spanien alle nicht unschuldig gewesen“, sagte er, „aber wir haben niemanden körperlich geschadet.“

Er hatte gemeinsam mit Manfred S. mehrere Hundert Liter Diesel aus Tanks der Finca von Christian B. gestohlen, als dieser im April 2006 zusammen mit einem Mittäter wegen Dieseldiebstahls in Untersuchungshaft kam. Helge B. nahm außerdem dessen vor dem Haus geparktes Auto an sich – aus dem Haus stahl er zwei Videokamera aus einem Schlafzimmerschrank, dazu einen Schuhkarton mit zirka 20 Videos. Die Kameras wollte er verkaufen, der Verbleib der Videos sei ihm unbekannt.

Daheim in seinem Wohnpark schaute er die Filme durch, auf den ersten sei „Party- und Touristenscheiß, von Spaniern, Portugiesen, am Strand, in Urlaub, in Bars“ gewesen, so Helge B., „und dann waren da auf mehreren Filmen noch andere Sachen drauf“. Heute sagt Helge B.: „Dass ich diese verdammten Filme mitgenommen habe, ärgert mich noch heute. Das war der größte Fehler meines Lebens.“ Seiner Ansicht nach wurden auf den Filmen zwei Vergewaltigungen dokumentiert.

Braunschweig: Passanten gehen vor dem Landgericht vorbei. Innendrin, im Saal 141, spielte sich der fünfte Verhandlungstag gegen Christian B. ab.
Braunschweig: Passanten gehen vor dem Landgericht vorbei. Innendrin, im Saal 141, spielte sich der fünfte Verhandlungstag gegen Christian B. ab. © DPA Images | Julian Stratenschulte

Im ersten Video sei eine ältere Frau zu sehen gewesen. Diese habe ein Nachthemd getragen, es sei hochgezogen gewesen. Ihre Augen sollen mit einer Taucherbrille bedeckt gewesen sein. Ein maskierter Täter habe sie mit einer 40 Zentimeter langen Peitsche misshandelt. Danach habe sich der Täter seine Leggings herunter- und ein Kondom übergezogen, die alte Frau seiner Ansicht nach missbraucht, das Kondom anschließend die Toilette heruntergespült und sich danach zur Seniorin („Sie war 70 oder 80 Jahre alt“) aufs Bett gesetzt. Die Frau habe den Täter als „Fucking Bastard“ und „Asshole“ beschimpft. Das Video habe damit geendet, dass sich der Mann die Sturmmaske vom Kopf gezogen habe. „Meine erste Idee war, das wäre ein Sexvideo. Dann war ich ziemlich überrascht, dass ich Christian gesehen habe. Mir war klar, das hat die Frau niemals freiwillig getan“, meinte Helge B.. Christian B. soll schließlich der Frau ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben – damit sei diese Aufnahme geendet.

Helge B. berichtete weiter, er habe damals seinen Komplizen Manfred S., der auch im Wohnpark lebte, zu sich gerufen. Dieser habe mit ihm nur einige Minuten des Films gesehen, meinte, er habe nichts damit zu tun haben wollen, sei weggegangen. Helge B. habe sich danach weiter Video angeschaut: In einem sei die Tat zulasten einer mutmaßlich jungen Deutschen durch Christian B. zu sehen gewesen. „Sie war in einer Wohnung gefesselt an einem Pfahl. Sie sagte: ‚Ey Christian, weißt du, was das ist, das ist eine Freiheitsberaubung, das ist Vergewaltigung.‘ Er lachte.“ Helge B. sagte rückblickend: „Ich konnte das alles gar nicht fassen.“ Wieder habe er Manfred S. zu sich geholt, „ich konnte das allein nicht einschätzen“. Wieder habe S. nur kurz den Film mit angeschaut, habe gesagt: Lass mich damit in Ruhe.

Wer die Frauen gewesen sein könnten, ist bis heute unklar. Die Polizei konnte weder Betroffene identifizieren noch gab es Anzeigen. Die Videos sind verschwunden. Strafanzeigen hatten weder Helge B. noch Manfred S. gestellt – sie wollten sich wohl nicht selbst wegen Einbruchs und Diebstahls belasten.

Aber: Manfred S. hatte als Zeuge aus der Erinnerung heraus die Tathandlungen auf den Filmen fast so wie nun Helge B. geschildert, jedoch mit Abweichungen in Details. Kann man sich das alles ausdenken? Manfred S. und Helge haben Geld genommen für ihre Interviews. Im Fall eines Video-Interviews mit der „Bild“-Zeitung soll Helge B. angeblich 5000 Euro „Aufwandsentschädigung“ kassiert haben. Geld könnte für die beiden Kriminellen aus Sicht der Verteidigung ein Motiv sein, Christian B. vorsätzlich und wiederholt zu belasten. Allerdings könnte es im angeklagten Fall der mutmaßlich vergewaltigten Seniorin auch eine große Übereinstimmung geben zu der einen Sex-Tat, für die Christian B. bereits verurteilt worden ist zulasten einer US-amerikanischen Touristin. Sieben Jahre Haft lautete das Urteil 2019. Seine Strafe hätte B. bald abgesessen, er könnte freikommen – oder im Fall einer erneuten Verurteilung in Sicherungsverwahrung landen.

Das geschah bisher: Nachrichten zu Christian B., dem Verdächtigen im Fall Maddie

Lesen Sie hier eine knappe Zusammenfassung – oder klicken Sie auf die einzelnen Artikel:

Unsere Berichterstattung zur Verurteilung von Christian B. im Jahr 2019: