Hannover. Ermittler des BKA durchsuchen ein Grundstück des Verdächtigen im Fall Maddie. Laut bild.de stießen die Beamten in Hannover auf einen „Kellerraum“.

Im Fall der verschwundenen „Maddie“ McCann hat die Polizei am Mittwoch die Durchsuchung einer Kleingarten-Parzelle in Hannover fortgesetzt, nachdem sie am Dienstagabend unterbrochen worden waren. Der Einsatz steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Mordes gegen den verdächtigen 43-jährigen Deutschen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Dienstag. Es würde aber derzeit keine weitere Details dazu mitgeteilt.

Polizei legt Fundament und Keller eines abgerissenen Gartenhauses frei

Ob der 43-jährige Tatverdächtige, der zeitweise in Hannover lebte, offiziell Pächter des Gartens war oder nur Zugang hatte, dazu gibt es offiziell keine Angaben. Aussagen von Anwohnern gegenüber Medien sind widersprüchlich. Mal will man ihn erkannt haben, mal nicht. Doch auch in Braunschweig hatte der Mann, der lange zwischen Portugal und Deutschland gependelt sein soll, eine Gartenlaube. Und in Hannover lebte er nicht weit von dem Gelände, möglicherweise zeitweise auf dem Gelände selbst. Alles das passt ins Bild.

Wie bild.de am Mittwoch berichtet, hat die Polizei bei den Grabungen im ehemaligen Kleingarten des Verdächtigen einen „Kellerraum“ gefunden. Er sei Teil des Fundaments eines Gartenhauses, das mittlerweile abgerissen sei. Wie das Blatt weiter berichtet, hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigt, dass am Mittwoch eine Flugverbotszone über dem Areal eingerichtet wurde. Diese gelte für Helikopter und Drohnen.

Das Grundstück in Hannover soll in den vergangenen zwei Jahren nicht benutzt worden sein – jedenfalls nicht erkennbar. Er habe dort niemanden gesehen, erklärte der Pächter der Nachbarparzelle. Auch Fotografen und TV-Teams aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden harren vor den schwarzen Planen aus. Der kleine Bagger jedenfalls war am Mittwochnachmittag weiter im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft macht aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben zu einem möglichen Fund.

Fall „Maddie“: Ermittler setzen Mini-Bagger in Region Hannover ein

Was in dem Kleingarten gesucht wurde, sagte sie nicht. Über den Polizeieinsatz, bei dem auch ein Mini-Bagger benutzt wurden, hatte zuerst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet. Der in Kiel inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Britin Maddie aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben.

Anfang Juni hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass sie den Deutschen Christian B. als Verdächtigen im Fall des vor rund 13 Jahren in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann betrachtet.

Sie ermittelt gegen den unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann deshalb wegen Mordes. B. sitzt derzeit in Schleswig-Holstein noch wegen eines Drogendelikts im Gefängnis. Die Ermittlungen laufen.

Verdächtiger wegen Missbrauchs an Frau verurteilt

Der Verdächtige zog derweil nach Angaben seines Rechtsanwalts seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wegen der aktuellen Haftstrafe zurück. Nach Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landgericht im schleswig-holsteinischen Kiel und niedersächsischen Braunschweig über die Zuständigkeit dafür hatte in der vorigen Woche der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden müssen. Demnach sind die Braunschweiger Richter für den Antrag zuständig.

B. habe das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren, wie sein Kieler Verteidiger Friedrich Fülscher am Dienstag erklärte. Er sehe sich von dem dort ansässigen Landgericht zu Unrecht für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Bürgerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Er schließe aber nicht aus, dass sein Mandant später einen neuerlichen Antrag stelle, ergänzte Fülscher.

Das Braunschweiger Landgericht hatte B. im September wegen des Missbrauchs der Frau zu sieben Jahren Haft verurteilt, die Strafe ist aber noch nicht rechtskräftig. Derzeit liegt der Fall beim BGH. B. hielt sich nach Angaben deutscher Ermittler zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve im Süden Portugals auf.

Demnach soll er seinen Lebensunterhalt dort unter anderem durch Drogenhandel und Einbrüche in Ferienanlagen und Hotels bestritten haben. In diese Zeitspanne soll auch die mutmaßliche Ermordung von „Maddie“ fallen.

Nach Überzeugung der Braunschweiger Richter vergewaltigte der Mann im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor Maddies Verschwinden - im portugiesischen Praia da Luz die 72-Jährige. Gegen das im Dezember 2019 gesprochene Urteil hatte der unter anderem wegen Kindesmissbrauchs mehrfach vorbestrafte 43-Jährige Revision eingelegt. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil beschäftigen. Zu den Vorwürfen im Fall Maddie will sich die Verteidigung erst nach Akteneinsicht äußern.

Bei dem nun zurückgezogenen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung war es um eine 21-monatige Strafe wegen Drogenhandels gegangen, die das Amtsgericht Niebüll bereits 2011 gegen den Mann verhängt hatte. Das Haftende ist für den 7. Januar 2021 terminiert - zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt.

Verdächtiger wurde in Braunschweig verurteilt

Was in dem Kleingarten gesucht werde, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht. Am Dienstag wurde mit einem kleinen Bagger gegraben. Mehrere Beamte durchkämmten das Erdreich des Grundstücks mit Schaufeln und Harken. Auch Beamte der Spurensicherung in weißen Anzügen sowie ein Spürhund waren am Ort. Über die Durchsuchung unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte zuerst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Der wegen anderer Delikte in Kiel inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Britin Maddie aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Mädchen tot ist. Am 3. Mai 2007 soll der Mann zu «tatrelevanter» Zeit im portugiesischen Praia da Luz mit dem Handy telefoniert haben.

Fall Maddie - Eine Chronik

Mai 2007: Kurz vor ihrem vierten Geburtstag verschwindet Maddie aus
einer Ferienanlage in Portugal. Madeleines Mutter fleht im Fernsehen mögliche Entführer an, das Kind freizulassen.

September 2007: Die Eltern gelten zu diesem Zeitpunkt als
Verdächtige. Medien berichten, die Polizei gehe von einem
Unglücksfall aus - die Eltern hätten die Leiche verschwinden lassen.

Juli 2008: Die portugiesische Polizei stellt die Ermittlungen ohne
Ergebnis ein. Für ein Verbrechen gebe es keine Beweise.

Januar 2009: Ein Team ehemaliger Fahnder von Scotland Yard hat sich
nach britischen Medienberichten im Auftrag der Eltern auf die Suche
nach Madeleine gemacht. Ein Geschäftsmann finanziere die Aktion.

Mai 2009: Die Eltern flehen mögliche Entführer erneut an, ihre Tochter freizulassen. Sie nutzen dazu ein Gespräch mit US-Talkmasterin Oprah Winfrey, das Millionen Zuschauer sehen.

März 2011: Madeleines Eltern protestieren vergeblich gegen den
Verkauf eines Buches, das der portugiesische Ex-Chefermittler über den Fall geschrieben hat. Er vertritt die These, das Kind sei bereits im Hotel der Familie gestorben und nicht entführt worden.

Mai 2011: Die Mutter, Kate McCann, veröffentlicht ein Buch mit ihrer
Version der Geschichte. Die Ermittlungsakten würden erneut überprüft,
kündigt der damalige britische Premierminister David Cameron an.

April 2012: Laut britischer Polizei ist Maddie möglicherweise noch am
Leben. Es gebe Anhaltspunkte für Ermittlungslücken.

Oktober 2013: Die portugiesischen Behörden nehmen die Ermittlungen
wieder auf, da es neue Indizien gebe.

Juni 2014: Eine neue Suche nach Spuren des verschwundenen Mädchens in der Nähe der portugiesischen Ferienanlage bringt keine Hinweise.

April 2017: Die britische Polizei hat die Hoffnung auf eine Lösung
des Falls nicht aufgegeben. Vier Beamte seien weiter damit befasst, teilt Scotland Yard mit.

März 2018: Das britische Innenministerium bewilligt weiteres Geld für die Ermittlungen.

3. Juni 2020: Der Fall Maddie ist - wie schon früher - Thema in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst". Ein Deutscher stehe unter Mordverdacht, teilt das Bundeskriminalamt mit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittle gegen einen mehrfach vorbestraften 43-Jährigen.

28. Juli 2020: Die Polizei durchsucht den ehemaligen Kleingarten des Tatverdächtigen in Hannover.

Das BKA ermittelt nach Zeugenhinweisen bereits seit 2013 im Fall Maddie gegen den Deutschen – allerdings reichten die Indizien bisher für eine Anklage nicht aus. Der Beschuldigte wollte sich bisher nach Angaben seiner Verteidiger nicht zur Sache äußern.

Die Prozessberichterstattung gegen den 43-Jährigen finden Sie hier:

Vergewaltigungsprozess – Gericht setzt Verfahren nicht aus

Überführt ein Haar Vergewaltiger?

Sieben Jahre Haft wegen brutaler Vergewaltigung in Portugal

Das Landgericht Braunschweig hatte den 43-Jährigen Ende 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2005 in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Deutsche ist auch wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Die Ermittler in Braunschweig sind für den Fall zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten deutschen Wohnsitz in der Stadt hatte.

Durchsuchung am Mittwoch fertiggestellt

Er verbrachte mehrere Jahre auch Zeit in der niedersächsischen Landeshauptstadt, Medienberichten zufolge seit 2007. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover der dpa sagte, verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover 2010 wegen Urkundenfälschung und 2013 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen. In den Jahren 2013 bis 2015 pendelte er dem Sprecher zufolge zwischen Deutschland und Portugal. Ende 2012 hatte der Verdächtige zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Kiosk in Braunschweig eröffnet. Nach der Trennung führte er den Laden allein weiter, bis er ihn sowie die angrenzende Wohnung eineinhalb Jahre später aufgab.

Fall Maddie - Polizei durchsucht einen Kleingarten in Hannover

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dpa/les/ba