Braunschweig. Vor 14 Jahren wurde eine 72-Jährige in ihrem Haus überfallen. Der 43-Jährige bestreitet im Braunschweiger Indizienprozess, der Täter zu sein.

Der Angeklagte spricht von einem „reinen Willkürurteil“. Sein Verteidiger plädiert für Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die 1. große Strafkammer des Braunschweiger Landgericht dagegen ist von der Täterschaft des heute 43-Jährigen überzeugt.