Braunschweig. Nach dem Eklat um die Schöffin wurde nun die Anklage verlesen. Christian B. redete nicht, dafür sein Anwalt. Was dieser zu sagen hatte.

Tag zwei im Prozess um Christian B. in Braunschweig: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage verlesen, die insbesondere bei den Vergewaltigungsvorwürfen mit vielen teilweise brutalen, teilweise grausamen Details aufwartet. Dem Angeklagten, der für die Staatsanwaltschaft auch der Hauptverdächtige im Fall Madeleine McCann ist, werden drei schwere Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten sollen in Portugal stattgefunden haben.

Christian B. sprach kein Wort, nicht mal zu seinen Personalien – das Reden übernahm sein Anwalt Friedrich Fülscher. Es erfolgte keine Einlassung zur Anklage. Fülscher trug aber eine Eröffnungsrede vor, die die Marschroute im Verfahren offenlegt: massive Zweifel streuen an den Beweisen, Indizien und insbesondere an den Zeugenaussagen, von denen die Staatsanwaltschaft meint, dass diese Christian B. belasten würden.

Oberstaatsanwältin Ute Lindemann war ihr Unmut über den Vortrag anzusehen: Kurzzeitig kam es zum Disput zwischen ihr und Fülscher. Die Vorsitzende Richterin Dr. Engemann stellte aber klar, dass nichts gegen ein solches Statement der Verteidigung spreche.

Verteidigung von Christian B. sät Zweifel an Ermittlungen

Anschließend ging die Verteidigung weiter in die Offensive: Sein Mandant werde nach dem Verfahren von den angeklagten Taten freizusprechen sein, sagte Fülscher. Er kritisierte, dass Christian B. seit Juni 2020 im „weltweiten medialen Dauerfeuer“ stehe. Ermittlungsergebnisse seien der Verteidigung im Fall Maddie nicht vorgelegt worden, bemängelte er und sprach von medialer Vorverurteilung. „Wir verhandeln hier eben nicht den bekanntesten Vermisstenfall der Nachkriegszeit“, betonte der Rechtsanwalt aus Kiel.

Dem mehrmals verurteilten Sexualstraftäter wird in dem Braunschweiger Prozess vorgeworfen, zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine unbekannte mindestens 14-jährige junge Frau an einen Holzpfahl gefesselt, geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Die Beweislage in diesen Fällen sei schlecht, sagte Fülscher. Zwei Zeugen hatten ausgesagt, die Videos von den Vergewaltigungen gesehen zu haben. Deren Aussagen könnten auch unbewusst falsch sein, meinte der Anwalt. Nach Angaben der Verteidigung könnten sich diese Taten zudem früher ereignet haben und damit verjährt sein. Vor Ende 2000 hatte Christian B. mit einer Partnerin in der Wohnung gelebt, die von Kameras nichts gewusst habe. Dennoch hätte er die Taten begehen können, betonte Fülscher.

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Außerdem soll Christian B. 2004 in Praia da Rocha eine damals 20-jährige Frau aus Irland mehrfach brutal vergewaltigt haben. Sie soll im Verlauf des Prozesses als Zeugin gehört werden. Oberstaatsanwältin Ute Lindemann schilderte in ihrer knapp 30-minütigen Anklage detailliert, wie der maskierte Vergewaltiger die junge Frau in ihrem Appartement gefesselt, geknebelt und gequält habe.

„Du hast Angst, nicht wahr?“, soll der Angeklagte die Gefesselte nach zwei Vergewaltigungen gefragt haben. Danach habe er die junge Frau ausgepeitscht und mit einem Messer in der Hand aufgefordert, vor dem Sofa zu knien. In diesem Moment habe die Zeugin Todesangst erlitten, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie habe gedacht, dass er ihr den Kopf abschneidet. Der Vergewaltiger habe seine Sachen zusammengepackt und sei geflüchtet. Die Zeugin leide noch heute psychisch, auch erinnerten sie Narben in ihren Kniekehlen an die Fesselung mit wäscheleineartigen Seilen.

Zu diesem Vorwurf sagte der Verteidiger, die Zeugin habe in jener Nacht etwas Furchtbares erlebt: Ein maskierter Mann habe sie zum Sex gezwungen. Sie sei subjektiv überzeugt, dass es Christian B. gewesen sei. Allerdings gebe es Fehlerquellen. Die Zeugin habe zudem eine kreuzförmige Narbe auf dem Oberschenkel des Täters beschrieben. Dies schließe seinen Mandanten als Täter aus. „Die Person, die diese Tat begangen hat, war nicht der Angeklagte“, sagte Fülscher.

Die Anwälte des Angeklagten Christian B. sprechen nach der Verhandlung zu Medienvertreterinnen und -vertretern: Atilla Aykac (von rechts nach links), Philipp Marquort, Friedrich Fülscher und Dennis Bock.
Die Anwälte des Angeklagten Christian B. sprechen nach der Verhandlung zu Medienvertreterinnen und -vertretern: Atilla Aykac (von rechts nach links), Philipp Marquort, Friedrich Fülscher und Dennis Bock. © DPA Images | Michael Matthey

2007 und 2017 soll der Angeklagte vor einem zehnjährigen beziehungsweise vor einem elfjährigen Mädchen masturbiert haben. Hier könnte es sich aus Sicht der Verteidigung nur um Pseudo-Erinnerungen handeln, beeinflusst durch das Bekanntwerden des Mordverdachts gegen Christian B. im Fall Maddie. So soll eines der Mädchen den Täter auf Fotos zunächst nicht erkannt haben. Nach der großen Berichterstattung rund um Christian B. sei sie plötzlich sicher gewesen, dass er es war.

Der zweite Prozesstag war darüber hinaus geprägt von zahlreichen weiteren Beweisanträgen der Verteidigung. Unter anderem beantragten die Anwälte von Christian B., Beweismaterial nicht zu verwenden, das 2016 auf dem Grundstück des Angeklagten in Neuwegersleben (Sachsen-Anhalt) entdeckt wurde. Es bestand zeitweise der Verdacht, B. könnte im Fall Inga Gehricke eine Rolle spielen. Die Fünfjährige war 2015 beim Familienausflug spurlos verschwunden. Die Datenträger, Bilder und Schriftstücke unter anderem mit Darstellungen von Kindesmissbrauch seien bei einer rechtswidrigen Durchsuchung gefunden worden, sagen die Anwälte. Die Unterlagen spielen im aktuellen Verfahren eine Rolle, da sie in die operative Fallanalyse einflossen, die B. belastet.

Zudem wurde die Ladung von Zeugen besprochen. Personen aus Deutschland wurden geladen – aber auch aus Finnland, England, Irland, Spanien oder Portugal. Bei einigen Auslandszeugen gibt es offenbar Probleme, sie ausfindig zu machen und ihnen Ladungen zuzustellen. In einigen Fällen könnte es zu Vernehmungen per Video kommen.

Wurde Christian B. in der JVA abgehört?

Ebenfalls als Zeugin soll eine ehemalige BKA-Mitarbeiterin gehört werden – laut Antrag der Verteidigung. Diese behauptet, sie sei im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Verdachts im Fall Maddie 2020 in Abhöraktionen in der Zelle von Christian B. involviert gewesen. Man habe gehofft, der Verdächtige würde mit den Taten prahlen. Bei Einsatzbesprechungen sollen Kollegen von ihr gesagt haben, sie hätten mit B. „noch eine Rechnung offen“. Angeblich planten sie, B. ein belastendes Textdokument unterzuschieben.

Außerdem soll eine Oberstaatsanwältin als Zeugin befragt werden, weil ein verdeckter Ermittler in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Wolfenbüttel eingeschleust worden sein soll. Über die Beweisanträge hat das Gericht zu entscheiden.

Inzwischen ist der bereits mehrfach verurteilte Sexualstraftäter in der JVA Sehnde bei Hannover inhaftiert. Er wurde Ende 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin in Portugal zu sieben Haft verurteilt. Selbst die diesem Urteil zugrunde liegenden Beweise zweifelten die Rechtsanwälte am Freitag an.

Am nächsten Prozesstag (1. März) werden die Verteidiger den Vortrag ihrer Beweisanträge fortsetzen. Für diesen Tag ist auch die erste Zeugin eingeplant. Insgesamt wird sich der Indizienprozess voraussichtlich lange hinziehen. Bisher sind Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt.

Justizbeamte lassen Medienvertreter und Interessierte am Freitagmorgen in das Braunschweiger Landgericht.
Justizbeamte lassen Medienvertreter und Interessierte am Freitagmorgen in das Braunschweiger Landgericht. © FMN | Hendrik Rasehorn

Prozess gegen Christian B. in Braunschweig – diesmal ging es pünktlich los

Das Interesse und Medienecho an dem Prozess gegen Christian B. war vergangene Woche riesig gewesen – Medienvertreter und Zuschauer hatten sich vor dem Eingang des Landgerichts gedrängt, der Auftakt hatte sich um 40 Minuten verschoben. An diesem Freitagmorgen war der Andrang etwas kleiner. Dennoch bildete sich im Foyer eine Warteschlange. Pünktlich ging es los: Fast alle Plätze waren besetzt, auch die Zuschauerbänke.

Der Prozess-Auftakt vor einer Woche war nach wenigen Minuten unterbrochen worden: Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin gestellt, weil diese 2019 auf der Plattform X zum Töten des damaligen Präsidenten Brasiliens, Jair Bolsonaro, aufgerufen haben soll.

Das geschah bisher: Nachrichten zu Christian B., dem Verdächtigen im Fall Maddie

Lesen Sie hier eine knappe Zusammenfassung – oder klicken Sie auf die einzelnen Artikel:

Unsere Berichterstattung zur Verurteilung von Christian B. im Jahr 2019: