Hannover. Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Feiern, Gastronomie: Das Land möchte die angekündigten Lockerungen so schnell wie möglich umsetzen.

  • Kontaktbeschränkungen sollen deutlich gelockert werden
  • Regeln für Veranstaltungen werden deutlich vereinfacht
  • Vorschlag für Großveranstaltungen in Aussicht
  • Personenbegrenzung für Feiern in der Gastronomie soll fallen
  • Wohl keine Maskenpflicht mehr in Diskotheken
  • Testpflicht und Maskenregelung in Schulen bleiben vorerst
  • Härtefallregel bei steigenden Inzidenzen geplant

Niedersachsen möchte die Corona-Beschränkungen angesichts der zunehmend entspannten Lage insbesondere für private Treffen und Veranstaltungen so schnell wie möglich weiter lockern. Dies solle noch vor Auslaufen der aktuellen bis zum 24. Juni geltenden Corona-Verordnung geschehen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover. Ob die neue Corona-Verordnung noch vor, am oder erst nach dem Wochenende in Kraft tritt, könne sie noch nicht sagen. Der Verordnungsentwurf soll am Mittwoch zur Anhörung vorgelegt und anschließend überarbeitet werden.

Kontaktbeschränkungen: Das könnte bei einer Inzidenz unter 10 gelten

Die Sieben-Tage-Inzidenz betrug am Dienstag im Landesdurchschnitt 8,5. In nur noch 13 der 45 Landkreise und Großstädte lag die Inzidenz über 10 und in einem einzigen Kreis knapp über 35. Trotz der Gefahr von Virusvarianten sei dies eine erfreuliche Entwicklung, sagte die Vize-Chefin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder. 49,4 Prozent der Niedersachsen haben inzwischen mindestens eine Impfung erhalten, 25,9 Prozent haben bereits einen vollständigen Impfschutz. 611.000 Menschen befinden sich derzeit auf der Warteliste der Impfzentren. „Es muss jetzt darum gehen, dass wir mit dem Impftempo schneller sind, als die Ausbreitung der Virusvariante“, sagte Schröder.

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Nach der neuen Corona-Verordnung ist geplant, bei einer Inzidenz von 10 bis 35 Treffen von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen zu erlauben. Kinder bis 14 Jahren zählen hierbei nicht mit. Bei einer Inzidenz unter 10 soll die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen erhöht werden. Treffen darüber hinaus sollen möglich sein, wenn alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Fußball- oder Grillfeiern, Einschulungsfeiern und ähnliches möglich.

Corona-Regeln für Veranstaltungen sollen gelockert werden

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen deutlich vereinfacht und gelockert werden. Wenn mehr als 25 Personen drinnen oder 50 Personen draußen zusammenkommen, gelten Abstandspflicht und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von einem Meter soll überall möglich sein, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit einer Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder Maskenpflicht soll möglich sein, wenn stattdessen ein negativer Testnachweis gefordert wird.

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Ab 1000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst. Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche noch einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben. Die Aussicht auf eine Einigung sei groß, sagte Pörksen.

Zahlenmäßige Begrenzung für Feiern in der Gastronomie soll fallen

In der Gastronomie ist geplant, die zahlenmäßige Begrenzung bei geschlossenen Feiern entfallen zu lassen. Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll ein negativer Testnachweis verlangt werden. In Diskotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen. Bei Hotels und Urlaubsquartieren soll zukünftig voraussichtlich nur bei der Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden.

Neu eingeführt werden soll eine Härtefallregelung für Landkreise, nach der auf strengere Regeln nach dem Ansteigen der Inzidenz verzichtet wird, wenn es sich um einen abgrenzbaren Anstieg handelt.

Testpflicht und Maskenregelung an Schulen bleiben vorerst

An den Schulen soll es unterdessen bis Ende September bei der Testpflicht und den Maskenregelungen bleiben. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien und damit die Rückkehr vieler Reisenden abgewartet werden soll.

Trotz der umfangreichen ins Auge gefassten Corona-Lockerungen ermunterte die Regierungssprecherin die Bevölkerung dennoch weiterhin, die umfangreichen Schnelltestmöglichkeiten zu nutzen. Vor größeren privaten Treffen, aktuell auch zum Fußballgucken, biete ein negatives Testergebnis zusätzliche Sicherheit.

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Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona in Niedersachsen gibt's hier . Welche Regeln zurzeit in Braunschweig gelten, erfahren Sie hier.

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