Hannover. In Niedersachsens Diskotheken darf trotz der Wiedereröffnung nur mit einer Maske auf der Tanzfläche gefeiert werden.

Ein Flirt auf der Tanzfläche bleibt in Niedersachsen trotz der Wiedereröffnung von Diskotheken nach dem Corona-Lockdown ein bisschen schwierig. Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Corona-Verordnung wird in diesem und einigen anderen Details noch einmal angepasst.

Kapazität für Bars, Diskos und Clubs auf 50 Prozent begrenzt

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, dürfen Bars, Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Die Kapazität ist auf 50 Prozent begrenzt, es gilt ein Testpflicht für die Besucher und nur im Sitzen darf die Maske abgenommen werden.

Erhebliche Erleichterung für Tourismus

Eine erhebliche Erleichterung greift unterdessen im Tourismus: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre.

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

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