- Seit April 2022 erfolgt die Übermittlung der Covid-19 Meldefälle in Niedersachsen nur noch werktags. Die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen ist am Sonntag und Montag eingeschränkt, da am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen stattfinden. Tagesaktuelle Schwankungen sollten daher – insbesondere am Wochenende und zu Wochenbeginn – nicht überbewertet werden.
- Die Zahl der offiziell bestätigten Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie ist am Donnerstag, 26. Januar, auf 3.806.413 gestiegen. Das sind 2244 mehr als am Tag zuvor.
- 12.994 mit Sars-Cov-2 infizierte Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen sind in Zusammenhang mit dem Virus gestorben. Das sind 27 Todesfälle mehr als am Tag zuvor.
- In der Region Braunschweig-Wolfsburg sind bislang 1983 Menschen am beziehungsweise mit dem Coronavirus gestorben.
- Die gute Nachricht: Das Gesundheitsministerium schätzt, dass in Niedersachsen 3.762.565 der bislang gemeldeten und laborbestätigten Fälle wieder genesen sind.
- Am Mittwoch, 26. Januar, beträgt die Hospitalisierungsrate 5,1 (Vortag: 5,2), die Intensivbettenbelegung liegt bei 1,8 Prozent (Vortag: 1,9 Prozent).
Die Corona-Zahlen in unserer Region:
Kommune | 7-Tage-Inzidenz (Vortagswert) | Todesfälle |
Braunschweig | 135,8 (131,0) | 463 (+1) |
Gifhorn | 106,2 (110,7) | 499 (+5) |
Helmstedt | 116,0 (105,1) | 173 (+1) |
Peine | 140,9 (142,4) | 195 |
Salzgitter | 158,2 (147,5) | 207 |
Wolfenbüttel | 171,1 (166,1) | 206 |
Wolfsburg | 138,0 (144,4) | 239 |
Zahlen von Donnerstag, 26. Januar, Quelle: RKI/Land Niedersachsen. Hinweis: Die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen ist am Wochenende und zu Beginn der Woche eingeschränkt. Die Gesundheitsämter in Niedersachsen übermitteln an Sonntagen und Montagen keine Corona-Zahlen mehr an das RKI.
Die meisten Corona-Regeln in Niedersachsen und Deutschland sind ausgelaufen. Wir haben hier zusammengefasst, welche Corona-Regeln in Niedersachsen aktuell gelten, und wo es noch eine Masken- oder Testpflicht gibt.
Das besagt die aktuelle Corona-Verordnung für Niedersachsen
Ab Februar plant das Land Niedersachsen weitere Corona-Regeln auslaufen zu lassen. Die Isolationspflicht für Covid-Infizierte soll enden. Auch ein Auslaufen der Maskenpflicht im ÖPNV ist zum 2. Februar 2023 geplant.
Die aktuelle Verordnung gilt seit dem 1. Oktober. Sie besagt für...
Private Treffen: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen.
Einzelhandel: Die generelle FFP2-Maskenpflicht in Geschäften entfällt. Allerdings darf im Rahmen des Hausrechts eine Masken- wie auch eine Test- oder 3G/2G/2GPlus-Pflicht vorgeschrieben werden.
Gastronomie: Auch in Restaurants ist die Maskenpflicht weggefallen. Per Hausrecht kann eine Masken- wie auch eine Test- oder 3G/2G/2GPlus-Pflicht gelten.
Nah- und Fernverkehr: Die Maskenpflicht im ÖPNV soll im Februar 2023 in Niedersachsen entfallen. Ein konkretes Datum gibt es noch nicht.
Kino, Clubs, Freizeitparks: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Auch hier können Ausnahmen wie Maskenpflicht oder 3G gelten.
Veranstaltungen und Kundgebungen: Egal, mit welcher Personenzahl – es gibt keine Beschränkungen mehr.
Hotels: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Es kann jedoch im Rahmen des Hausrechts Ausnahmen verhängt werden.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Es kann jedoch im Rahmen des Hausrechts Ausnahmen verhängt werden.
Schule und Kita: Schülerinnen und Schüler wie auch Kita-Kinder ab drei Jahren können sich aber bis zu drei Mal pro Woche testen. Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt. Eine Maskenpflicht gilt nicht mehr.
Krankenhäuser: Pflegerinnen und Pfleger wie auch Besucherinnen und Besucher müssen sich auf eine Corona-Infektion testen. Generell gilt: Krankenhäuser dürfen weiterhin Daten erheben. Zudem gilt eine Maskenpflicht.
Arztpraxen: Die Maskenpflicht in vielen ärztlichen Bereichen bleibt bestehen.
Pflegeheime: Besucherinnen und Besucher müssen sich weiterhin testen und eine FFP2- Maske tragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen auch eine sogenannte OP-Maske tragen Wer eine Pflegeeinrichtung besucht, muss einen gültigen Schnelltest mit negativem Ergebnis vorlegen.
Als allgemeine Empfehlungen spricht das Land Niedersachsen aus:
- medizinische Masken insbesondere in geschlossenen Räumen und bei viel Publikumsverkehr zu tragen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen einzuhalten, wie zum Beispiel Räume regelmäßig zu lüften
- die fortbestehenden Test- und Impfangebote zu nutzen
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