Braunschweig. Anträge können ab 1. April gestellt werden. Mini-Photovoltaikanlagen werden wieder gefördert. Für zwei andere Maßnahmen gibt es keine Förderung mehr.

Auch dieses Jahr hat der Rat der Stadt Braunschweig den Fördertopf für regenerative Energien mit 500.000 Euro ausgestattet. Braunschweigerinnen und Braunschweiger können jetzt wieder Zuschüsse für ihre persönliche Energiewende erhalten. Gefördert werden neben steckerfertigen Photovoltaikanlagen und regenerativen Heizungen auch Energieeffizienzmaßnahmen in Bestandsgebäuden sowie Weiterbildungen, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Anträge können ab April gestellt werden.

Im Jahr 2022 erfreute sich die Förderung von Stecker-PV-Anlagen hoher Beliebtheit. So ging letztes Jahr fast die Hälfte aller Anträge im Rahmen des Förderprogramms für die Förderung einer Stecker-PV-Anlage ein. Aufgrund der schnellen Ausschöpfung des Fördertopfes konnten jedoch viele weitere Interessentinnen und Interessenten nicht berücksichtigt werden. Daher wird die Förderung für diese Anlagen mit einer Leistung von bis zu 0,6 kWp auch in diesem Jahr beibehalten. „Damit möchte die Stadt auch Mieterinnen und Mietern die Partizipation an der Energiewende ermöglichen“, heißt es in der Pressemitteilung. „Nicht mehr gefördert werden hingegen Aufdach-PV-Anlagen und Batteriespeicher.“

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird erstmalig auch die zertifizierte Schulung für den Qualifizierungsnachweis „Sachkundige/r für Wärmepumpensysteme“ nach VDI 4645 sowie die Weiterbildung zur „Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE)“ gefördert.

Änderungen im Antragsverfahren

Bereits in den vergangenen Jahren erfolgte die Antragstellung online. Dieses Jahr ändert sich das Verfahren insofern, als sich Privatpersonen vor Antragsstellung ein Service-Konto anlegen müssen. Dieses kann im Voraus mit wenigen Klicks erstellt werden. Die Anmeldung zum Service-Konto, mit dem auch diverse andere Dienstleistungen der Stadt beantragt werden können, kann über die Internetseite www.service.braunschweig.de vorgenommen werden.

Nach erfolgter Anmeldung im Service-Portal kann dort ab dem 1. April unter dem Suchbegriff „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen“ das Antragsformular geöffnet, online ausgefüllt und versendet werden. Einzureichende Unterlagen können direkt mit hochgeladen werden oder sind spätestens innerhalb von acht Wochen über das jeweilige persönliche Service-Konto nachzureichen. Auch gewerbliche Antragsstellerinnen und Antragsteller sind förderfähig. Diese können den Antrag auf der gleichen Serviceseite der Stadt beantragen, benötigen jedoch kein Service Konto.

Informationen zu Förderbedingungen, Förderhöhe und häufig gestellten Fragen finden sich unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ. Sollten darüber hinaus Fragen zum Förderprozess entstehen, so können diese per E-Mail an oder per Telefon unter 0531/470-6313 gestellt werden.

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