Braunschweig. Alle Fakten und Termine: Die Anmeldung für künftige Erstklässler steht bevor. Es geht aber auch um Kinder, die zur weiterführenden Schule wechseln.

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2024 ihren sechsten Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2024 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, müssen die schulpflichtigen Kinder von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche vom 8. Mai bis zum 12. Mai 2023 möglichst kontaktlos bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Soweit die Anmeldebögen nicht von den Grundschulen übersandt worden sind, stehen diese auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder beim Fachbereich Schule unter den Telefonnummern 470-3229 und 470-3876 erfragt werden.

Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten Sprachförderung

Die frühzeitige Anmeldung ist laut der Stadt notwendig, weil die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. „Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse“, erläutert die Verwaltung. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kita, erhalten sie die Sprachförderung dort.

Die Abgabe der Bögen samt erforderlicher Unterlagen soll an den Grundschulen per Posteinwurf oder postalischer Übersendung erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anmeldungen rechtzeitig innerhalb der Anmeldefristen bei den Schulen eingehen.

Anmeldung auch für Kinder mit Beeinträchtigung

Die Anmeldefrist vom 8. Mai bis zum 12. Mai 2023 gilt ebenso für Kinder mit Beeinträchtigungen. Eltern von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, unter der Telefonnummer 58116-13 Kontakt aufzunehmen.

Eltern von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, unter der Telefonnummer 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Anmeldung für weiterführende Schulen soll persönlich erfolgen

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2024 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2024 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Anmeldungen für den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen sollen in diesem Jahr wieder persönlich in den Schulen erfolgen. An Gesamtschulen haben Eltern dazu von Dienstag, 2. Mai, bis Donnerstagvormittag, 4. Mai, Gelegenheit. Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien nehmen von Donnerstag, 11. Mai, bis Montag, 15. Mai, Anmeldungen entgegen. Die Anmeldebögen stehen auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Nähere Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Schulsekretariate sowie die Anmeldebögen der weiterführenden Schulen findet man im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule.

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