Braunschweig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Braunschweiger Zolls zieht Bilanz für 2022. Das ist den Beschäftigten besonders im Gedächtnis geblieben.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Braunschweiger Hauptzollamts hat im Jahr 2022 einen Schaden von über 2,6 Millionen Euro aufgedeckt. Das berichtet der Zoll in seiner Bilanz. Die Arbeitseinheit ist unter anderem für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und die Kontrolle von Mindestlohn-Zahlungen zuständig.

So prüften die Zöllnerinnen und Zöllner 2022 im Braunschweiger Land die Arbeitsverhältnisse von 10.511 Personen bei 1.146 Arbeitgebern. Dabei kam es anschließend zu insgesamt 2.877 Ermittlungsverfahren – wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Die hieraus ermittelten Schadenssummen belaufen sich auf über 2,6 Millionen Euro. „Für die Straftäter wurden empfindliche Strafen in Höhe von insgesamt 596.170 Euro und 689 Monaten Freiheitsstrafen erwirkt, was über 57 Jahren entspricht“, fasst der Braunschweiger Zoll zusammen. Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen, Einziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich wiederum auf 434.717 Euro.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Braunschweig: Ermittlungen bei Nagelstudios

Ein Verfahren, das den Beschäftigten des Hauptzollamts Braunschweig besonders in Erinnerung geblieben sei, war „ein größerer Verfahrenskomplex im Bereich von Nagelstudios“, der im vergangenen Jahr abgeschlossen werden konnte. 48 Zöllnerinnen und Zöllner durchsuchten sieben Objekte in der Region. Die Vorwürfe: illegale Aufenthalte und Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt. „Nach Abschluss der Ermittlungen konnten zwei Inhaber zu Geldstrafen in Höhe von 8.160 und 4.200 Euro verurteilt werden. Des Weiteren ergingen im Rahmen dieses Verfahrenskomplexes mehrere Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt etwa 18.000 Euro“, heißt es in der Zoll-Mitteilung.

„Die Ahndung der Mindestlohnunterschreitung nimmt immer mehr Raum ein“, sagt Zolloberamtsrätin Heike Graffstedt vom Hauptzollamt Braunschweig. „Neben den Unterschreitungen von Mindestlöhnen bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz werden seit 2015 immer wieder Verstöße nach dem Mindestlohngesetz festgestellt.“ Dies habe die FKS bereits festgestellt, bevor der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde erhöht wurde.

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In einem Fall, erläutert Graffstedt, zahlte ein Arbeitgeber, der im Logistikbereich als Subunternehmer tätig ist, weder bestimmte Fahrt- noch Wartezeiten – die rechtlich jedoch als Arbeitszeit bewertet wurden. Es entstand eine Mindestlohnunterschreitung von zirka 90.000 Euro allein durch diese nicht bezahlten Zeiten. „Priorität hat natürlich immer die Nachzahlung des nicht gezahlten Lohns an die Arbeitnehmer. Regelmäßig wird bei Mindestlohnunterschreitungen der Gewinn abgeschöpft und zusätzlich Geldbußen festgesetzt. Selbst geringe Unterschreitungen führen zu Bußen im vierstelligen Bereich, Bußgeldfestsetzungen ab 10.000 Euro aufwärts sind nicht ungewöhnlich.“

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