Hannover. Soll Feuerwerk generell angesichts der Silvester-Ausschreitungen verboten werden? Zumindest Wahlmann und Pistorius halten das für unverhältnismäßig.

In der Diskussion um Ausschreitungen in der Silvesternacht hat sich Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann gegen ein bundesweites Böllerverbot ausgesprochen. Dies sei zwar kein primäres Justizthema, sondern eher ein Thema im Rahmen der Gefahrenabwehr, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Aber wenn Sie mich fragen: Ich würde ein generelles Verbot nicht befürworten, weil ich finde, dass Silvesterfeuerwerk auch zur Brauchtumspflege gehört. Ich fände es unfair, dass nur wegen des Fehlverhaltens Einzelner die gesamte Bevölkerung dafür bestraft würde.“

Böllerverbote an bestimmten Plätzen wie etwa in Innenstädten hält Wahlmann hingegen für sinnvoll. Solche Regelungen gibt es bereits in einigen niedersächsischen Kommunen.

Auch in Niedersachsen wurden in der Silvesternacht an mehreren Orten Einsatzkräfte mit Feuerwerkskörpern beworfen, unter anderem in Garbsen bei Hannover. Nach Angaben von Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) waren es nicht wesentlich mehr Übergriffe als vor der Pandemie, allerdings hätten „die Intensität und die Heftigkeit“ zugenommen. Pistorius ist auch gegen ein generelles Böllerverbot. Die bundesweit heftigsten Silvesterausschreitungen gab es in Berlin.

Die Silvester-Rückblicke aus der Region Braunschweig-Wolfsburg:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere Politiker plädieren für schnelle Verurteilungen der Täter. Das Instrumentarium der beschleunigten Strafverfahren werde schon jetzt an den großen niedersächsischen Amtsgerichten rege genutzt, sagte dazu Justizministerin Wahlmann. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar ist. Gerade Letzteres dürfte jedoch vor dem Hintergrund der Unübersichtlichkeit der Silvesterausschreitungen vielerorts ein Problem darstellen.“

Wenn die Ermittlungsbehörden aber alle Zeugen und sonstigen Beweismittel parat hätten, seien die großen Amtsgerichte „gern bereit, entsprechende beschleunigte Verfahren durchzuführen“.

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