Osnabrück/Hannover. Das Gericht hat die Tourismusbeschränkung auf die Einwohner Niedersachsens gekippt. Ab sofort können dort somit Touristen von überall Urlaub machen.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, wie das Gericht in einem unanfechtbaren Eilbeschluss am Dienstag entschied. Ungeachtet dessen fasst die Landesregierung weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen erst von Ende Mai an stufenweise ins Auge. Die Infektionslage verbessert sich nämlich zusehends.

Tourismus in Niedersachsen kann auf zusätzliche Gäste hoffen

Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, dank des aktuellen Gerichtsentscheids auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste. „Wir wünschen allen Gästen in Niedersachsen gute Erholung, bitten Sie aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten“, erklärte das Gesundheitsministerium in Hannover nach dem Eilentscheid.

Aus Sicht des Gerichts trägt das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können. Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich ist. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.

Verbot führe zu einer Ungleichbehandlung

Außerdem, so das Gericht, führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei. Auf eine Ungleichbehandlung hatte auch der klagende Urlauber aus Nordrhein-Westfalen verwiesen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen zeigte sich „überglücklich“ über die OVG-Entscheidung. Der Beschluss lasse die Hoffnung der niedersächsischen Hotellerie aufkeimen, jetzt noch einen Teil des verloren geglaubten Pfingstgeschäftes zurückholen zu können, sagte Dehoga-Präsident Detlef Schröder. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes hätten viele Gäste insbesondere aus Nordrhein-Westfalen enttäuscht ihre gebuchten Übernachtungen stornieren müssen. Die Hotellerie werde jetzt versuchen, diese enttäuschten Gäste über Pfingsten zurückzuholen.

Lesen Sie auch:

Weitere Lockerungen ab Ende Mai geplant

Niedersachsen plant weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen stufenweise ab Ende Mai. In Erarbeitung sei bereits die neue Corona-Verordnung des Landes, die die weiteren Lockerungsschritte benennen solle, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Grundlage ist die rückläufige Zahl von Neuinfektionen.

Indische Variante in Niedersachsen entdeckt

In Niedersachsen sind inzwischen vier Fälle der indischen Variante des Corona-Virus entdeckt worden - alle im Großraum Hannover. „Das zeigt, dass sich die Varianten global bewegen und nicht aufzuhalten sind“, sagte Schröder. Das Auftreten der indischen Variante beobachte der Krisenstab intensiv mit dem Landesgesundheitsamtes. Die gewöhnlichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen reichten aber aus.

Priorisierungen für Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten aufgehoben

Inzwischen haben 38,6 Prozent der Niedersachsen eine Erstimpfung erhalten, 9,7 Prozent sind bereits vollständig geschützt. Im Moment laufen verstärkt Zweitimpfungen. Vom 7. Juni an wird die Priorisierung für Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten aufgehoben. In den Impfzentren des Lands bleibt sie aber zunächst weiter bestehen, damit Impfwillige mit einem besonderen Schutzbedürfnis zügig an ihre Impfung kommen.

Althusmann fordert Impfungen für Kinder

Niedersachsens CDU-Landesvorsitzender und Vize-Regierungschef Bernd Althusmann hat das schnelle Impfen von Kindern gegen das Coronavirus gefordert. „Ein Impfstoff für Kinder und Jugendliche soll bei uns spätestens im Juni zugelassen werden“, sagte Althusmann. Dafür müsse jetzt eine Impfstrategie ausgearbeitet werden. „Auch Impfaktionen in Schulen sollten geprüft werden.“ Das Ziel müsse sein, dass möglichst viele junge Menschen nach den Ferien gegen Corona geschützt sind.

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona in Niedersachsen gibt's hier . Welche Regeln zurzeit in Braunschweig gelten, erfahren Sie hier.

Die Corona-Lage in der Region

Unsere Redaktionen sammeln alle wichtigen lokalen Infos zum Coronavirus auf FAQ-Seiten, die stets aktualisiert werden. Online sind die Überblicke aus Braunschweig, aus Wolfsburg, aus Wolfenbüttel, aus Gifhorn, aus Salzgitter, aus Peine und Helmstedt sowie aus Osterode.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Corona-Lage im gesamten Bundesland Niedersachsen.