Braunschweig. Ein tragischer Arbeitsunfall: Erschütterung und Trauer in der Rüninger Mühle in Braunschweig.

Ein tragischer Arbeitsunfall erschüttert die Rüninger Mühle in Braunschweig. Ein Mann war, wie die Redaktion erfuhr, bereits Anfang Februar dort in einem Paternosteraufzug eingeklemmt worden und starb an seinen Verletzungen.

Steffen Salzer, Geschäftsführer der Rüninger Mühle, bestätigte der Redaktion den „tragischen Todesfall unseres Kollegen, der uns, die ganze Firma, erschüttert hat“. Die Untersuchungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Polizei in diesem Fall seien abgeschlossen.

Polizei und Staatsanwaltschaft hätten in ihren Untersuchungsberichten zum Unfallhergang festgestellt, dass der tragische Unfall nicht durch Fremdverschulden oder technische Mängel, zum Beispiel bauliche Mängel, verursacht wurde.

„Wir sind übereingekommen, zum Unfallhergang, mit Rücksicht auf die Privatsphäre, keine weiteren Angaben zu machen“, so Salzer.

Polizei und Staatsanwaltschaft: kein Fremdverschulden, ein tragischer Unfall

Todesermittlungen seien nach Alarmierung der Polizei angestellt worden, sagt Polizeisprecher Lars Dehnert unserer Zeitung. Fremdverschulden sei dabei nicht festgestellt, der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergegeben worden.

Auch dort sieht man keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden, der Paternosteraufzug sei ordnungsgemäß und regelmäßig gewartet worden.

„Ein tragischer Unfall“, so Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Tatsächlich sei der betroffene Mitarbeiter in die Nutzung des Paternosteraufzugs eingewiesen worden, habe diesen gekannt und nicht zum ersten Mal benutzt. Ein Unglück. Wie dieses geschehen sei, ob beim Ein- oder Aussteigen, das könne man nicht sagen.

Auch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GBA) Braunschweig bestätigte auf Anfrage, dass die Paternoster-Aufzugsanlage der Rüninger Mühle den Vorschriften entsprach und sich in einem einwandfreien Zustand befand.

Was ist passiert? Wie verbreitet sind Paternoster überhaupt noch, die ja hohe Aufmerksamkeit beim Ein- und Aussteigen in permanent auf- und absteigenden offenen Kabinen erfordern? Antje Kassens vom Gewerbeaufsichtsamt beantwortete die Fragen der Redaktion.

Auskünfte zum Arbeitsschutz unterlägen der besonderen Vertraulichkeit und könnten daher allgemein nicht beantwortet werden, so das GBA. Eine technische Ursache liege hier allerdings nicht vor. Eine Hauptprüfung gebe es alle zwei Jahre, dazwischen eine Zwischenprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Der tödliche Arbeitsunfall in der Mühle Rüningen ziehe keine Konsequenzen technischer Art nach sich.

Nur noch drei Paternosteraufzüge gibt es in der Region Braunschweig – sie sind nicht öffentlich zugänglich

Wieviele Paternoster gibt es denn überhaupt noch im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts, das für die gesamte Region Braunschweig zuständig ist?

Es sind tatsächlich nur noch drei solcher Personen-Umlaufaufzüge, wie sie offiziell genannt werden – ausschließlich für Betriebsangehörige, so Antje Kassens. Diese Aufzüge seien der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Neue Paternosteraufzüge würden im Übrigen nicht mehr gebaut. Alte Anlagen hätten allerdings Bestandschutz, eine Ausnahmegenehmigung sei indes nicht erforderlich. Auch ein Gebot der Barrierefreiheit sei hier nicht heranzuziehen, wie von uns gefragt, da nach der Betriebssicherheitsverordnung die Verwendung ausschließlich durch eingewiesene Beschäftigte erfolge.

Und wie oft passiert denn überhaupt etwas im Paternoster? Oberstaatsanwalt Wolters: „Mir ist kein Fall bekannt.“ Gewerbeaufseherin Kassens: „Dies ist der erste bekannte Unfall seit mindestens 30 Jahren.“

Ein tragisches Geschehen, das erschüttert.

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