Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren zuvor wegen geringer Schuld eingestellt. Wie reagieren die beiden Beschuldigten jetzt?

Die Aktion hatte bundesweit Aufsehen erregt: Zwei junge Männer hatten im Mai 2022 nachts unbefugt eine unverschlossene Straßenbahn aus dem BSVG-Depot gekapert. Jetzt hat die Stadt Braunschweig jetzt Bußgelder gegen die beiden verhängt. Dabei handelt es sich um die erste Strafe, denn bislang war die Tat trotz wiederholter Ermittlungen folgenlos geblieben.

Die beiden 23-Jährigen sind damals von der Helmstedter Straße aus durch die Innenstadt in die Weststadt und dann wieder zurück in die Innenstadt gefahren – ganz so, wie die Weichen die Bahn geleitet haben. Zwischendurch ließen sie noch Fahrgäste zusteigen. Am Hagenmarkt wurden sie gegen 3.30 Uhr entdeckt und flüchteten. Die Polizei fasste sie aber wenig später im Östlichen Ringgebiet.

Laut Polizei standen die beiden nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Bei der Fahrt wurde niemand verletzt, es gab auch keine Sachschäden. Videos von der Fahrt tauchten kurz darauf im Internet auf.

Staatsanwaltschaft Braunschweig: Einstellung wegen geringer Schuld

Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen Hausfriedensbruchs, gefährlichen Eingriffs in den Bahn-/Schienenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Störung öffentlicher Betriebe. Doch nichts davon kam zum Tragen. Das Ergebnis: Die Straßenbahn-Fahrt war keine Straftat. Das Verfahren wurde eingestellt.

Allerdings legte die Braunschweiger Verkehrs GmbH im Juli 2022 Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein. Es folgten erneute Ermittlungen – ein weiterer Zeuge wurde vernommen, außerdem lagen weitere Informationen der BSVG zu den Auswirkungen vor. Doch auch das änderte nichts. Laut der Staatsanwaltschaft war die unautorisierte Fahrt der Straßenbahn zwar eine grundsätzlich strafbare Störung öffentlicher Betriebe. Sie habe sich aber auf eine etwa einstündige Störung des Fahrplans beschränkt – ohne gravierende Auswirkungen. Das Verfahren wurde daher wegen geringer Schuld erneut eingestellt.

Die beiden Männer sollen Bußgelder von jeweils 5000 Euro zahlen

Nun hat die Stadt den Vorfall geprüft und im Februar gegen die beiden Männer Bußgelder in Höhe von jeweils 5000 Euro verhängt. Die Begründung: Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen dürfen Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen.

Die beiden Männer sehen das offensichtlich anders. „Beide Betroffenen haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind“, sagt Stadtsprecher Adrian Foitzik.

Und so geht es nun weiter: Die Stadtverwaltung wird jetzt prüfen, ob sie ihren Bußgeldbescheid aufrecht erhält oder ob Gründe für eine Rücknahme bestehen. „Hält die Behörde den Bußgeldbescheid aufrecht, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dort kann es später dann zu einem Hauptverfahren mit Hauptverhandlung kommen.“

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