Braunschweig. Eine Straftat war die Tram-Spritztour wohl nicht. Nun ist sie womöglich nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Die Begründung ist schon fast komisch.
Keine Straftat
Braunschweiger Straßenbahn-Irrfahrt - nun nicht einmal Bußgeld?
Von Bettina Thoenes