Wolfenbüttel. Was sagen Umweltamt und Untere Naturschutzbehörde über den Wolf, der in der Nähe des Sternhauses in Wolfenbüttel überfahren wurde?

Es ist ein Wildunfall der besonderen Art gewesen: Bei einem Zusammenstoß auf der B79 in der Nähe des Wolfenbütteler Sternhauses ist am Montag ein junger Wolf überfahren worden. Das hatte der Wolfsbeauftragte Peter Probst auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Nun aber stellen sich Fragen: Wo kam der Wolf her?

Auf der Seite des niedersächsischen Umweltministeriums gibt es eine Übersicht der Wolfsrudel im Land – dort findet sich in Wolfenbüttel keine Markierung. Die nächsten Rudel sind laut dieser Karte in Braunlage, Ehra-Lessien im Landkreis Gifhorn und Burgdorf bei Hannover.

„Woher ein Wolf gekommen sein könnte, lässt sich nur mit Sicherheit sagen, wenn seine Genetik gespeichert und nachvollzogen werden kann“, teilt Matthias Eichler, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums, auf Anfrage mit. Und weiter heißt es, dass Wölfe mitunter große Strecken in kürzester Zeit zurücklegen könnten.

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Wer ist zuständig?

In der Regel erhält das Umweltministerium Kenntnis von Unfällen mit Wölfen, teilt der Sprecher mit. Das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, kurz NLWKN, informiert unter anderem darüber.

Ein wenig Hin und Her gab es ob der Zuständigkeit: Denn die Bundesstraße 79 – also der Zubringer der A36 – liegt zwar zum größeren Teil auf Wolfenbütteler Gebiet und ist umgeben vom Lechlumer Holz, der Wolf aber ist auf Braunschweiger Seite überfahren worden. So teilt der Landkreis Wolfenbüttel auf Anfrage mit, dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig zuständig ist.

Was passiert mit dem Wolf aus Wolfenbüttel?

Die Braunschweiger selbst teilen mit, dass der Kadaver des überfahrenen Wolfs zurzeit in der Tiefkühlung beim Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig Stelle Naturschutz aufbewahrt werde. Er sei mittlerweile vom Wolfsbüro des NLWKN freigegeben.

„Eine Untersuchung im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin zur Klärung der Todesursache ist nicht erforderlich“, erklärt Pressesprecher Rainer Keunecke Näheres – und weiter: „Die Stelle Naturschutz der Braunschweiger Stadtverwaltung als Untere Naturschutzbehörde ist zuständig, weil es sich beim Wolf um eine streng geschützte Art handelt. Es ist vorgesehen, das Tier einer Organisation zur Präparation freizugeben, so dass es zum Beispiel bei der Ausbildung von Jägern als Anschauungsobjekt genutzt werden kann. Entsprechende Anfragen liegen bereits vor.“

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