Wolfenbüttel. Was die Stadt mit dem Beitritt in die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ erreichen möchte, lesen Sie hier.

Die Stadt Wolfenbüttel ist jetzt Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Lebendige, attraktive Städte bräuchten lebenswerte öffentliche Räume, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels sei ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Verkehr. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten seien den Städten und Kommunen aber sehr enge Grenzen gesetzt.

Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.

Nun ist auch die Stadt Wolfenbüttel Teil der Initiative, deren Beitritt Bürgermeister Ivica Lukanic im vergangenen Jahr auf den Weg durch die Gremien gebracht habe, erklärt die Stadt. Die Stadt Wolfenbüttel habe sich in der Vergangenheit wiederholt um die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in sensiblen und schutzwürdigen Straßenabschnitten auch des Hauptstraßennetzes bemüht, scheiterte aber bisher regelmäßig an den starren Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Ausnahmen sind gemäß § 45 StVO nur sehr begrenzt und vor allem punktuell möglich.

Welche Wünsche hat Wolfenbüttel?

„Wir wollen Mobilität und Lebensqualität in Wolfenbüttel besser zusammen zu bringen. Dafür brauchen wir vom Bundesverkehrsminister mehr Entscheidungsfreiheit“, erklärt Stadtbaurat Klaus Benscheidt den Beitritt zur Initiative. „Mit nachvollziehbaren, einfachen Regelungen wollen wir außerdem mehr Verständnis und Akzeptanz erreichen.“In diesem Zuge würden ebenfalls Emissionen von Lärm, Feinstaub und Abgasen reduziert und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und die Wohnqualität in der angrenzenden Bebauung verbessert.

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Welche Kernforderung gibt es?

Die Kernforderung sei, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Für die Änderung der StVO gibt es bereits seit 2020 ein Votum des Deutschen Bundestages. Das Verkehrsministerium habe aber die rechtlichen Voraussetzungen dafür bisher nicht geschaffen. Gemeinsam mit mehr als 400 Städten und Gemeinden würde sich die Stadt nun sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Umsetzung einsetzen.

Konkrete Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen im Stadtgebiet auf einer solchen Grundlage blieben als Einzelentscheidungen natürlich der Beschlussfassung in den Ratsgremien vorbehalten.

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