„Eine der Parteien wird also zwingend beschädigt und das Prinzip der Musterfeststellungsklagen gleich mit.“

Um wen geht es eigentlich? Ums Prinzip, ums Rechthaben, ums Geld – oder um den Kunden, der doch im Mittelpunkt stehen sollte? Die geplatzten Vergleichsgespräche zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) im Diesel-Musterverfahren haben viel Verwirrung erzeugt: Der eigentliche Vergleich ist geplatzt, dafür bietet VW eine direkte Entschädigung an. Der Musterprozess läuft dennoch weiter. Das Dickicht wird für den Verbraucher immer dichter.

Dazu kommen unangenehme Nachbeben. VW und VZBV machen sich gegenseitig verantwortlich für das Scheitern, keiner will der Buhmann sein. VW will aus seiner Sicht zu hohe Anwaltshonorare nicht bezahlen , der VZBV wirft VW mangelnde Transparenz vor. Während die Verbraucherschützer durch die Wuchervorwürfe von VW gegen ihre Anwälte mitbeschädigt werden, läuft der Autobauer Gefahr als selbstherrlicher Anarchist wahrgenommen zu werden. Denn das außergerichtliche Vergleichsangebot unterläuft das Musterverfahren, stellt es infrage.

Die Zahl der Kunden, die sich auf das VW-Angebot einlassen,wird über Gewinner und Verlierer in diesem Konflikt entscheiden. Folgen sie VW, werden die Verbraucherschützer bloßgestellt, lehnen sie das VW-Angebot ab, ist das ein sehr schmerzhaftes Misstrauensvotum für den Autobauer.

Eine der Parteien wird also zwingend beschädigt und das Prinzip der Musterfeststellungsklagen gleich mit. Das ist kein Reifezeugnis für die Kontrahenten.