Hannover. In Niedersachsens Kindergärten soll möglichst bis „zirka Mitte Februar“ eine Corona-Testpflicht eingeführt werden. Was das konkret bedeutet.

Erst nach einigem Hin und Her sorgte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Dienstag letzter Woche für mehr Klarheit.

In Niedersachsens Kindergärten solle möglichst bis „zirka Mitte Februar“ eine Corona-Testpflicht eingeführt werden, so der Minister. „In den letzten Wochen konnte durch zahlreiche Gespräche offenbar ein recht breiter Konsens erzielt werden“, erklärte Tonne. Man arbeite an der Absicherung der Logistik, damit auch verlässlich Tests zur Verfügung stünden.

Die tägliche Testpflicht an Schulen soll auch im zweiten Halbjahr zunächst fortgesetzt werden. Das Zögern des Landes beim Einführen der Kita-Testpflicht dürfte wohl auch mit der Notwendigkeit zu tun haben, die nötigen Mengen sicherzustellen. Bis heute gibt es Rückmeldungen von Schulleitern an Eltern in Sachen Testknappheit an Schulen.

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Gemischtes Meinungsbild bei Kita-Trägern

Im Kultusausschuss des Landtags hatten Vertreter des Ministeriums außerdem noch wenige Tage vor Tonnes Mitteilung ausdrücklich von einem gemischten Meinungsbild bei Kita-Trägern gesprochen: Es dürfe in diesem Alter keine „Zwangstests“ geben. Von Pflichttests auch an Krippen hält das Land offenbar gar nichts. „Wir prüfen derzeit gemeinsam mit dem Innenministerium über das Logistikzentrum Niedersachsen sowie dem Landesgesundheitsamt detailliert und gewissenhaft die Einführung einer Testpflicht im Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren. Es geht also nicht um jüngere Kinder im Krippenalter!“, sagt Ulrich Schubert, Sprecher des Kultusministeriums.

Nach derzeitiger Auffassung der angehörten Gesundheitsexperten seien Ergebnisse von Antigen-Schnelltests in dieser Altersgruppe nur bedingt belastbar, der Beitrag einer solchen Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sei daher gering. Zudem gelte: Je jünger die Kinder, desto schwerer sei eine Testung umsetzbar, da den kleinen Kinder der Sinn noch nicht vermittelbar sei.

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Die Debatte um die Qualität der Tests hatte das für die Beschaffung zuständige Innenministerium mit einer ausführlichen Mitteilung zu glätten versucht. Die fachliche Expertise liegt vor allem beim Sozialministerium und nachgeordnetem Landesgesundheitsamt. Das Kultusministerium wiederum wickelt das Verteilen der Tests an Schulen sowie den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ab. So müssten alle durch das Land Niedersachsen beschafften Tests den Anforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und damit der geforderten Sensitivität von mehr als 75 Prozent entsprechen, heißt es seitens des Kultusministeriums.

Nur viele Tests geben ein Stück Sicherheit

Auch das Sozialministerium verweist auf das PEI sowie das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bestellte Tests müssten vom Bundesamt gelistet und dementsprechend mit dem CE-Zertifikat für Medizinprodukte versehen sein. Ergänzend führe das PEI seit kurzem vergleichende Bewertungen von Antigen-Schnelltests durch. Dabei seien Tests als „durchgefallen“ gelistet, wenn sich die Sensitivität als weniger als 75 Prozent erweise. Solche aber würden nicht beschafft.

Für Eltern und Kinder hieße das: Das Problem sind offenbar nicht falsch beschaffte Tests – beim Vergleich mit Listen muss auf die ganz genaue Bezeichnung geachtet werden. Neben schlechten Chargen, einzelnen Produktionsfehlern oder auch Fehlern bei Lagern oder vor allem der Anwendung bleibt das Grundproblem die begrenzte Treffsicherheit der Tests vor allem bei niedriger Virenlast. Das Mittel dagegen wiederum heißt: immer wieder testen.

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