Braunschweig. Viele Menschen haben noch Impfausweise der Bundeswehr oder sogar aus der DDR. Gelten Sie noch? Wir haben für Sie recherchiert.

Mein Impfpass stammt noch aus der DDR. Wird dieser weiter in Deutschland und im Ausland anerkannt? Wie viele Menschen haben noch einen solchen Impfausweis? Wissen die Entscheidungsträger, dass viele Menschen noch alte Impfausweise haben?

Die fragt eine Leserin, die namentlich nicht in Erscheinung treten möchte.

Die Antwort recherchierte Frank Spyra

Ja, dass viele Menschen nicht die gelben Impfausweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben, ist in der Verwaltung bekannt. „Die Kollegen vor Ort kennen alle erdenklichen Impfausweise und können damit umgehen“, sagt Fabian Laaß, Pressesprecher des Kreis Peine. Auch Impfausweise aus dem Ausland oder die grauen, die es früher bei der Bundeswehr gab, sind dort kein Problem. Für die Impfwilligen entstünden keine Unannehmlichkeiten. Auch die digitalen Impfausweise laufen jetzt an, anders als im Rest der Welt nimmt die deutsche Impfkampagne fahrt auf.

Denn, so Teresa Nauber vom Pressereferat des Bundesministeriums für Gesundheit: „Es gibt keine bundesrechtlichen Vorgaben für den Impfpassvordruck.“ Die Einträge müssen den geltenden Standards entsprechen. Welcher Art der Impfpass letztlich sei, ist dagegen egal. „Insofern sind auch DDR-Impfpässe nach wie vor gültig“, so Nauber.

AOK Niedersachsen empfiehlt WHO-Impfpass

„Wie viele Menschen allerdings über solche alten Dokumente verfügen, wissen wir nicht“, sagt Ulrike Serpent von der niedersächsischen Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK). Diese Daten würden nicht erhoben. Wenige scheinen es nicht zu sein: das Problem war vieln Ansprechpartnern bekannt.

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Sie empfiehlt allerdings dringend, sich einen gelben WHO-Impfpass – mit vollem Namen „Internationale Impf- oder Prophylaxebescheinigung“ – zu organisieren. Die gibt es beispielsweise beim Hausarzt. „Wir reden über ein Dokument eines Staates, den es seit 30 Jahren nicht mehr gibt“, so Serpent. Diese Dokumente würden im Ausland häufig nicht anerkannt. Die Kosten für einen neuen Impfpass übernehmen die Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2016 sind sie gemäß dem Präventionsgesetz dazu verpflichtet.

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