Gifhorn. Einer der Söhne hat einen Herzfehler. Die Familie fürchtet in Albanien Repressalien. Dennoch zeigt sich der Landkreis Gifhorn unnachgiebig.

Im Fall der albanischen Flüchtlingsfamilie Krosi zeigt sich der Landkreis Gifhorn unnachgiebig. Gifhorns Landrat Andreas Ebel (CDU) erklärte nun auf Anfrage: „Die Familie ist seit dem
23. Juli 2015 vollziehbar ausreisepflichtig und hat alle rechtlichen sowie humanitären Mittel, welche einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik begründen könnten, ausgeschöpft.“

Ebel verweist auch auf die Eingabe bei der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen. Die Eingabe sei negativ beschieden worden. Der Landrat kommt zu dem Schluss: „Die Familie ist bisher ihrer Ausreiseverpflichtung freiwillig nicht nachgekommen, so dass diese nunmehr, wie vom Gesetz gefordert, zwangsweise, das heißt mittels einer Abschiebung, durchzusetzen ist.“

Die Krosis leben übergangsweise im Pfarrhaus der katholischen Gifhorner Kirchengemeinde

St. Altfrid. Einer der drei kleinen Söhne hat einen schweren Herzfehler, muss laut der Familie und Pastoralreferent Martin Wrasmann im Herbst erneut operiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater Muslim ist, die Mutter katholische Christin. Eine Rückkehr nach Albanien hätte drastische Folgen für die Familie, sagte die Mutter: „Wir haben Angst um unser Leben, wenn wir zurückkehren müssen. Wir haben Angst vor meinem Vater, vor Schwierigkeiten mit den Menschen in der alten Heimat.“

Landrat Ebel hingegen schätzt die Situation anders ein. Er sagte nun: „Der angeborene Herzfehler des Kindes wurde im Juli 2014 operativ behoben. Die Kosten hat der Landkreis übernommen. Der Gesundheitszustand des Kindes stabilisierte sich nach der Operation erfreulicher Weise sehr schnell. Die erforderlichen kardiologischen Kontrolluntersuchungen können nach Aussage meines Gesundheitsamtes auch in Albanien erfolgen. Über einen erneuten Termin für eine anstehende Operation ist dem Landkreis nichts bekannt.“ Auch die befürchteten Schwierigkeiten in Albanien hält der Landrat für unbegründet: „Zu Repressalien in Albanien in Bezug auf religiöse Mischverbindungen und Kindern, die aus diesen hervorgehen, ist hier ebenfalls nichts bekannt.“

Die Kirchengemeinde erwägt, wie berichtet, der Familie Krosi Kirchenasyl zu gewähren. In den Räumen der Gemeinde St. Altfrid wäre die Familie dann vor dem Zugriff der Polizei geschützt, denn der Staat achtet das Kirchenasyl. Die Ausländerbehörden müssten den Fall erneut prüfen. Häufig fällt die Entscheidung dann im Sinne der Flüchtlinge aus.