Braunschweig. CDU fordert mehr Sicherheit: Verbot von Alkohol, Glasflaschen und Waffen, mehr Licht und Videoüberwachung, höhere ZOD-Präsenz. Daran gibt es Kritik.

Angesichts der Gewalteskalation auf der Partymeile befasst sich nun auch die Politik mit dem Thema, angestoßen von der CDU. Die Fraktion fordert ein stärkeres Eingreifen der Stadt. Der Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung diskutierte kürzlich darüber – allerdings fand sich keine Mehrheit für den CDU-Antrag, über den der Rat Ende Mai entscheiden wird.

Hintergrund des Antrags sind die beiden Vorfälle im März: Zur ersten Öffnung der Clubs und Diskotheken nach einigen Monaten coronabedingter Pause war es in der Wallstraße zu Körperverletzungen gekommen. Zwei Wochen später folgte dort ein ähnliches Szenario – mit deutlicher Zuspitzung: Rund 30 Personen gerieten in einer Massenschlägerei aneinander, außerdem gab es weitere Straftaten. Die Polizei musste in jener Nacht alle verfügbaren Streifenwagen und Kräfte heranziehen – und erhöhte an den folgenden Wochenenden die Präsenz vor Ort massiv.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich dann in der Nacht zu Karfreitag, allerdings nicht im öffentlichen Raum, sondern in der „Eule/XO“ am Gieseler. Ein Gast attackierte einen anderen Feiernden mit einem Messer, das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.

CDU: Fünf Forderungen für mehr Sicherheit auf der Partymeile

Aus Sicht der CDU muss die Stadt mehr tun, um die Sicherheit im Bereich Wallstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler zu erhöhen. Auch in der Vergangenheit habe es dort gehäuft Straftaten gegeben. „Hintergrund dieser Taten sind allzu oft ein erheblicher Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenraum, das Mitführen von Glasflaschen, aber auch das Bei-sich-Führen von Messern, Waffen etc.“, heißt es im Antrag der Fraktion.

Die CDU fordert daher fünf Schritte: 1. Definition des Gebietes als Kriminalitätsschwerpunkt, was Voraussetzung für die folgende Forderung ist. 2. Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung und Verbot von Alkohol, Glasflaschen und Waffen. 3. Höhere Präsenz des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) an Wochenenden nach 22 Uhr. 4. Ausbau der Beleuchtung durch LED-Flutlichter. 5. Ausweitung der bestehenden Videoüberwachung.

Stadtverwaltung: Straftaten sind ein Fall für die Polizei, nicht für den ZOD

Die Stadtverwaltung reagiert in einer Stellungnahme zurückhaltend auf diesen Antrag. Jan Köhler, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit, machte im Ausschuss deutlich, dass die Partymeile seit jeher im Fokus der Polizei und der Ordnungsbehörde stehe, und dass es einen engen Austausch gebe.

Bei den Vorfällen der letzten Wochen habe es sich um Straftaten gehandelt – ein eindeutiger Fall für die Polizei und nicht für den ZOD, betonte er. Zumal die Polizei bislang auch keine Unterstützung angefordert habe. „Der ZOD ist weder von der Ausbildung noch von der Ausstattung her dafür konzipiert, die Polizei bei derartigen Einsätzen zu unterstützen. Zudem würde eine Präsenz zu diesen Zeiten zulasten der Erfüllung der originären Aufgaben des ZOD gehen oder eine weitere Personalaufstockung erfordern“, so Köhler.

Wie die Polizei die aktuelle Lage auf der Partymeile einschätzt, können Sie hier nachlesen.

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Stadtverwaltung: Strenge Vorgaben für Verbote

Zu den ersten beiden Forderungen der CDU – Definition als Kriminalitätsschwerpunkt sowie Verbot von Alkohol, Glasflaschen und Waffen – sagte er, diese müssten streng begründet werden. So setze beispielsweise ein Waffenverbot voraus, dass in erheblichem Umfang Straftaten mit Waffen begangen werden. Ein Glasflaschen- oder Alkoholverbot dürfe nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahren konkret dadurch ausgelöst werden. „Dies macht zunächst eine gründliche Auswertung der verübten Straftaten und Ordnungsstörungen durch die Polizei erforderlich. Die Stadtverwaltung ist hierzu mit der Polizei in Kontakt.“

Stichwort Videoüberwachung: Auch hier kündigte Köhler an, bei der Polizei anzuregen, eine Ausweitung zu prüfen. Und Stichwort Licht: „Das Ordnungsamt prüft gemeinsam mit der Polizei den Optimierungsbedarf“, sagte er.

Fazit: Die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich des ZOD und diskutiert die anderen Forderungen der CDU mit der Polizei.

SPD: Kriminalitätsschwerpunkt? Übertrieben und nicht verhältnismäßig!

Die SPD machte im Ausschuss deutlich, dass sie vom CDU-Antrag nichts hält. Ratsherr Nils Bader, selbst Polizeibeamter, sagte: „Den Bereich als Kriminalitätsschwerpunkt zu deklarieren, finde ich übertrieben und nicht verhältnismäßig.“ Nach zwei Jahren Pandemie und langer Schließung der Clubs sei es nicht überraschend, dass die Emotionen etwas höher kochten und unkontrollierter seien. „Es war vor der Pandemie so und wird weiterhin so sein, dass es im Nachtleben zu Vorkommnissen kommt.“

Ihn ärgert, dass die CDU ihre Forderungen direkt als Antrag eingebracht hat, anstatt vorher die Polizei zu befragen. „Wir regen an, die Verwaltung zu bitten, Informationen bei der Polizei einzuholen. Wenn die Polizei meint, dass eine Ausweitung der Beleuchtung und Kameraüberwachung sinnvoll ist, dann sind wir dabei.“

Einen Einsatz des ZOD auf der Partymeile lehnt er ab: Die Gefahr sei groß, dass die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann in Situationen kommen könnten, denen sie nicht gewachsen seien. „Außerdem haben sie genügend andere Aufgaben.“

CDU: ZOD soll das Urinieren oder Vermüllen im öffentlichen Raum ahnden

Max Pohler (CDU) konterte, dass seine Fraktion den ZOD keineswegs als Hilfspolizei betrachte. Es gehe vielmehr darum, zur Abschreckung mehr Uniformierte in den Bereich zu bringen. Außerdem habe der ZOD sehr wohl die Aufgabe, Ordnungsverstöße wie das Urinieren oder Vermüllen im öffentlichen Raum zu ahnden, auch nachts.

Sein Appell blieb erfolglos. Acht der elf Ausschussmitglieder sprachen sich gegen den Antrag aus.