Braunschweig. Gegen die Hanfbar-Betreiber fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von drei und von 2,5 Jahren – Bewährung wäre damit vorerst nicht möglich.

Im Prozess um die beiden Betreiber der Braunschweiger Hanfbar sind am Montag vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig die Plädoyers gehalten worden. Während die Staatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen fordert, plädiert die Verteidigung auf Freispruch.

Hanfbar-Prozess: Mehrjährige Haftstrafen gefordert

Für den Angeklagten Marcel Kaine (28)hält die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen. Angeklagt sind Kaine und sein Geschäftspartner Bardia Hatefi (36) für den gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln. Für den Angeklagten Hatefi, der erst später in das Geschäft eingestiegen ist, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Auf Bewährung ausgesetzt werden können nur Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren.

Wie mehrfach berichtet, haben die beiden Männer Hanfblütentees aus Nutzhanf mit einem vergleichsweise geringen Anteil des verbotenen Wirkstoffs THC verkauft. Laut Staatsanwaltschaft ist der Verkauf dieser Tees an den Endkunden dennoch illegal, da der Missbrauch zu berauschenden Zwecken nicht ausgeschlossen werden könne.

Staatsanwaltschaft: Angeklagte haben sich als „vollkommen unbelehrbar“ erwiesen

Zwei Gutachter hatten im Prozess ausgesagt, dass auch geringe Mengen THC einen Rausch auslösen können, wenn die Hanfblüten in größerer Menge als Joints geraucht oder zu Backwaren verarbeitet werden.

Nach Auffassung der Staatsanwältin haben die Angeklagten eine „eklatante Uneinsichtigkeit über die Rechtswidrigkeit ihrer Taten“ an den Tag gelegt und sich auch nach den Durchsuchungen als „vollkommen unbelehrbar“ erwiesen. Sie hätten ihre Kunden „getäuscht“ und diese im Unklaren darüber gelassen, dass der Kauf der Hanfblütentees illegal sei.

Dass die Betreiber es vielleicht selbst nicht besser wussten, wollte die Staatsanwältin nicht gelten lassen: Es wäre ein Leichtes gewesen, argumentierte sie, im Internet oder bei der Bundesopiumstelle die Auskunft zu erhalten, dass der Verkauf der Hanfblütentees illegal ist: „Dass jemandem geltendes Recht nicht passt, reicht nicht aus.“ Insgesamt geht es um den Verkauf von rund sechs Kilogramm Hanfblütentee. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass der Verkaufserlös von knapp 50.000 Euro abgeschöpft werden soll.

Anwälte der Angeklagten plädieren auf Freispruch

Die Anwälte der Angeklagten haben auf Freispruch plädiert.Kaines Anwalt argumentierte, dass es Hanftees nach wie vor in Teeläden, Reformhäusern und Drogerien zu kaufen gebe, auch in Braunschweig: „Warum wird gegen die Großen der Branche nicht ermittelt und mit gleicher Logik vorgegangen? Wie passt das zusammen?“, fragte er. Von Beginn an sei mit zweierlei Maß gemessen worden. Schon die erste Durchsuchung der Hanfbar sei nicht rechtmäßig gewesen, es habe keinen ausreichenden Anfangsverdacht gegeben, so der Anwalt. Sein Antrag, die Geschäftsführer dieser Unternehmen als Zeugen zu laden, hatte das Gericht abgewiesen.

Vor Gericht habe sich gezeigt, dass selbst der erfahrene Leiter der polizeilichen Ermittlungen unsicher gewesen sei, ob der Verkauf von Hanftees legal sei oder nicht – noch nach der ersten Durchsuchung habe er eine entsprechende Anfrage bei der Bundesopiumstelle gestellt. „Die Rechtslage ist alles andere als eindeutig. Wenn die Profis es nicht wissen – wie soll mein Mandant da wissen, was richtig ist?“ Er habe sich mit seiner Gewerbeerlaubnis für den Verkauf von Cannabisprodukten sicher gefühlt.

Angeklagte ergreifen das Wort

Das letzte Wort haben die Angeklagten selbst, die bislang ausschließlich ihre Anwälte hatten sprechen lassen. Marcel Kaine brachte seine Begeisterung für die Hanfpflanze generell zum Ausdruck, betonte ihre gesundheitsfördernde Wirkung und schilderte, wie es 2017 zur Gründung der ersten Hanfbar in der Mühlenpfordtstraße kam: „Wir hatten viele Rezepte mit Hanfsamen ausprobiert, und alle waren begeistert. Ich wollte zeigen, wie gesund und lecker das ist – das war der Startschuss für die Idee.“

Hatefi las etliche Kundenbewertungen vor, in denen die Wirkung der Hanf-Produkte gegen Schlafstörungen und Schmerzen gelobt werden und sagte: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das, was wir taten, rechtens ist.“

Die Verhandlung wird am 28. Januar fortgesetzt.