Braunschweig. Nach dem Verkaufsverbot für die Hanfbar könnten auch andere Anbieter ins Visier der Ermittler geraten.

Die Sache wird immer undurchschaubarer. Während die Stadt über die Hanfbar ein Verkaufsverbot für Hanfblüten-Tee verhängte, verkaufen Braunschweiger Reformhäuser weiterhin Tee aus Hanfblättern.

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft immer wieder darauf hingewiesen, dass der Verkauf von unbehandelten Hanfpflanzen-Teilen wie Blüten-, Blättern, Stängeln an den Kunden grundsätzlich illegal sei und unter das Betäubungsmittelgesetz falle, ganz egal, ob der Tee berauschende Inhaltsstoffe habe oder nicht.