Braunschweig. Die Polizei durchsucht erneut die beiden Läden. Bei Razzien Anfang und Mitte Juli waren bereits mehrere Kilo Hanfblüten beschlagnahmt worden.

Zum dritten Mal hat die Braunschweiger Polizei am Mittwoch die Räume der Hanfbar in der Friedrich-Wilhelm-Straße und in der Mühlenpfordtstraße durchsucht.

Der Einsatz lief in beiden Filialen deutlich dezenter ab als beim letzten Mal. Die Beamten kamen in Zivil. Im Gegensatz zu der Razzia Mitte Juli rückten die Einsatzkräfte diesmal nicht mit Blaulicht und einem Dutzend Streifenwagen an. Damals war die Polizei auf Nummer sicher gegangen, weil auf dem benachbarten Platz viele Gäste die Eröffnung der zweiten Filiale bei einem Konzert feierten.

Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Mittwoch erläuterten, habe es einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichtes gegeben. „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte diesen beantragt, weil erneut der Verdacht bestand, dass die Betreiber durch den Verkauf einiger ihrer Substanzen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen“, hieß es. Und weiter: „Der erlassene Beschluss bezog sich auch auf die Privatwohnung des 27-jährigen Betreibers sowie eine Garage.“

Bardia Hatefi, Sprecher der Hanfbar, zeigt sich trotz des neuerlichen Rückschlages für das Start-up-Unternehmen nach wie vor kämpferisch: „Wir machen weiter, denn das, was wir tun, ist komplett legal.“ Bereits am Mittwoch wurden die Regale, kurz nachdem die Polizei abgezogen war, mit neuer Ware gefüllt.

Die Polizei habe auch etwa 20 000 bis 30 000 Euro an Bargeld mitgenommen, so Hatefi. „Sollte es bei uns finanziell knapp werden, haben wir jede Menge Unterstützer, die uns unter die Arme greifen werden.“ Der Grat der Empörung in der Bevölkerung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft steige mit jeder Razzia.

Dritte Razzia in der Braunschweiger Hanfbar

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    Trotz der Aktionen der Staatsanwaltschaft wächst das junge Unternehmen rasant: „Ende Oktober eröffnen wir Geschäftsstellen in zwei weiteren deutschen Städten“, kündigt Hatefi an. Wo, wollte er noch nicht verraten. Die Hanfbar betreibt bereits seit Mai eine Filiale in Berlin, und hat am 8. September zudem ein Geschäft in Köln eröffnet. Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft, dazu: „Wir haben die örtlichen Behörden dort über unser Ermittlungsverfahren in Kenntnis gesetzt.“

    Die Durchsuchungen der Objekte dauerten rund zwei Stunden. Die Beamten waren angehalten, verdächtige Ware zu beschlagnahmen sowie Datenträger, Ordner und Kassenbelege. Staatsanwalt Wolters: „Die Geschäftsunterlagen sind für die weiteren Ermittlungen wichtig. Somit lässt sich feststellen, wieviel Geld die Hanfbar-Betreiber mit bereits verkauften Waren eingenommen haben.“

    Der Staatsanwalt verweist auf neue rechtliche Vorgaben zur Vermögensabschöpfung: Sollte sich herausstellen, dass illegale Waren verkauft wurden, müsste das Gericht anordnen, dass alle Erlöse eingezogen werden.

    „Nach Auswertung der Durchsuchungsergebnisse wird die Staatsanwaltschaft Braunschweig über das weitere Vorgehen entscheiden“, so Wolters weiter.

    Zum Hintergrund: Zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Hanfbar-Betreiber Marcel Kaine und seinem Geschäftspartner Hatefi gibt es unterschiedliche Ansichten zur Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes. Zwar ist auch der Staatsanwaltschaft klar, dass die Hanfbar keine Drogen verkauft, die Behörde argumentiert jedoch, dass der Verkauf von unbehandelten Hanfblüten, -stängeln und -blättern an den Endverbraucher grundsätzlich illegal sei – ganz unabhängig vom Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol).

    Bei Razzien Anfang und Mitte Juli hatte die Polizei sowohl in der Hanfbar im Univiertel als auch in der zweiten Filiale in der Friedrich-Wilhelm-Straße mehrere Kilo Hanfblüten beschlagnahmt.

    Wie die Betreiber gegenüber unserer Zeitung erklärt hatten, handelte es sich insgesamt um Waren im Wert von rund 60 000 Euro. In der Hanfbar kosten 5 Gramm bestimmter Sorten an CBD-haltigem Hanftee bis zu 59 Euro. Die Hanfbar betont, sie setze nicht auf THC, sondern verkaufe Hanf mit dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol), der medizinisch als unbedenklich gelte und entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend wirke.

    Im Interview mit unserer Zeitung hatten die Betreiber in der Ausgabe vom 20. August freimütig erklärt, sie hätten die umstrittene Ware umgehend wieder in die Regale gestellt. Eine Ankündigung, die die Staatsanwaltschaft in Zugzwang brachte. Sie musste reagieren, da sie nach ihrer Auslegung des Gesetzes von illegalen Substanzen ausgeht.

    Jan-Robert Funck, Rechtsanwalt des Hanfbar-Inhabers, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung: „Ich erwarte, dass das Gericht in den nächsten Wochen über unsere Beschwerde entscheidet, die wir gegen die Beschlagnahmung der Ware und eingelegt haben. Wir wollen die zügige Rückgabe sowohl der Ware als auch des Geldes.“ Die Folgen der Polizeiaktionen seien für das junge Unternehmen nur schwer zu verkraften.

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