Braunschweig. „Wir lassen uns nicht kriminalisieren“, sagen die Betreiber im Interview. Sie legen das Betäubungsmittelgesetz anders aus als die Staatsanwaltschaft.

Die Hanfbar wehrt sich. Nachdem im Juli bei Razzien an ihren beiden Standorten in der Mühlenpfordstraße sowie der Friedrich-Wilhelm-Straße Blüten und Blätter im Verkaufswert von rund 50 000 Euro von der Polizei beschlagnahmt worden waren, tritt nun auch der Anwalt von Hanfbar-Betreiber Marcel Kaine öffentlich auf den Plan. Er ist wie sein Mandant der Meinung, die Staatsanwaltschaft lege die entsprechenden Paragrafen des Betäubungsmittelgesetzes falsch aus.

Hanf, Cannabis, Marihuana – alles Namen einer Pflanze. Dabei sagt die Bezeichnung erst einmal nichts darüber aus, ob die Pflanze Rauschzustände auslösen kann oder nicht. Der Rausch hängt vom THC-Gehalt des Hanfs ab. Und der liegt – das räumt auch die Staatsanwaltschaft ein – bei den beschlagnahmten Pflanzenteilen nicht im bedenklichen Bereich. Die Hanfbar hat also keine Drogen verkauft.