Salzgitter. Experten der Polizei Salzgitter erklären nun, was es alles bei der fahrt mit dem Elektroroller zu beachten gibt.

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter offiziell im Straßenverkehr in Deutschland gefahren werden. In Salzgitter brachte im Oktober 2021 der E-Scooter-Verleih „Tier“ die elektronischen Roller das erste Mal auf die Straßen. Ein Jahr darauf folgte das grüne Pendant der Betreiberfirma „Bolt“. In dieser Zeit verzeichnete die Polizei Salzgitter stetig steigende Unfallzahlen mit E-Scootern und vor allem Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Konkrete Zahlen lassen sich derzeit allerdings schwer feststellen, da die E-Scooter im Datenerfassungssystem der Polizei noch nicht separat erfasst werden können.

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Da die Polizei aber stetig die Verkehrslage beobachtet, ist sie sich sicher, dass viele der Fälle auf die elektronischen Roller zurückzuführen sind, wie Polizeihauptkommissarin Anke Plasa-Friehe im Gespräch mit unserer Zeitung bestätigte. Im Moment werden die Roller noch unter der Kategorie E-Kleinstfahrzeug von der Polizei erfasst. In den Jahren 2020 und 2021 wurden nur drei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln festgestellt. Für 2022 ist diese Zahl bis August auf 13 gestiegen. Auch bei den Unfällen erhöhte sich die Zahl von insgesamt 8 in 2020 und 2021 auf 17, allein im Jahr 2022. „Wir rechnen auch hier mit einer viel höheren Dunkelziffer, weil nicht alle Unfälle gemeldet werden“, sagt Verkehrssicherheitsexpertin Kathrin Lacey.

Laut Plasa-Friehe sollen die Unfall- und Verstoßzahlen noch weiter steigen. Deswegen informieren die Experten der Polizei zu allen nötigen Voraussetzungen und Regeln für die Nutzung der E-Scooter.

Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis

Jeder E-Scooter darf nur mit einer Betriebserlaubnis beziehungsweise einer Straßenzulassung gefahren werden. Dafür muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen, weiß Plasa-Friehe. Dazu gehören eine Beleuchtung, Bremsen, eine Maximalleistung von 500 Watt und eine Klingel. Besonders wichtig: Der Roller darf maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. „Im Verkauf ist das oft undurchsichtig“, sagt Lacey. Und führt aus: „Da stehen Modelle, die 35 km/h schnell sind, online neben solchen, die nur 20 schaffen. Hier sollte man vor allem auf das Kleingedruckte achten.“

Versicherung ist für jeden Scooter nötig

Jeder privat erworbene E-Scooter benötigt eine Haftpflichtversicherung, bevor er im Straßenverkehr geführt werden darf. Sind die Roller nicht versichert, befindet man sich laut Plasa-Friehe bereits im Bereich einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Wird man ohne Versicherung erwischt, ist mit einem Bußgeld von 150 bis 500 Euro zu rechnen. Je nach Anbieter und Alter des Fahrers bekommt man eine Versicherung für die Elektroroller schon ab etwa 30 Euro im Jahr. Dann gibt es eine Versicherungsplakette, die man wie eine Art Kennzeichen an den Roller anbringen kann. Die geliehenen Scooter sind vom Betreiber bereits mit einer Versicherung ausgestattet.

Mindestalter für das Fahren der E-Scooter

Einen Führerschein ist für das Fahren von E-Scootern nicht notwendig, allerdings gibt es ein Mindestalter. Demnach müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, um die Roller benutzen zu können. Da jüngere Fahrer noch nicht strafmündig sind, gilt hier: Eltern haften für ihre Kinder.

Regeln im Straßenverkehr mit Fahrrad vergleichbar

Im Straßenverkehr ist mit einem E-Scooter ähnlich umzugehen wie mit einem Fahrrad. Man darf mit den Rollern nicht auf dem Gehweg fahren, sondern sollte den Radweg benutzen. Wenn keiner vorhanden ist, ist auf die Straße auszuweichen. Wenn man mit dem Scooter abbiegt, muss man das durch Handzeichen anzeigen. Außerdem dürfen Scooter nur hintereinander und nicht nebeneinander fahren. Ebenfalls darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Scooter unterwegs sein. „Bei zwei Personen verlängert sich der Bremsweg, es wird schwieriger, das Gleichgewicht zu halten und die zweite Person kann sich nirgendwo richtig stützen“, erklärt Lacey. Für den Radverkehr freigegebene Zonen, wie beispielsweise Einbahnstraßen, sind für E-Roller übrigens nicht freigegeben. Es sei denn, die Zone verfügt über ein Sonderzeichen, das speziell auch E-Roller erlaubt. Das Fahren in Fußgängerzonen ist in der Regel verboten.

Keine Helmpflicht bei elektronischen Rollern

Eine Helmpflicht besteht bei der Nutzung der E-Roller grundsätzlich nicht. Lacey empfiehlt trotzdem, zum Eigenschutz einen Helm zu tragen. Sie sagt: „Dabei muss es sich nicht immer um das teuerste oder neueste Modell handeln. Auch die Discounterhelme tun ihren Job. Wichtig ist, dass er gut sitzt und das Prüfzeichen DIN EN 1078 (CE) hat. Dann erfüllt er immer die grundlegenden Sicherheitsanforderungen.“

Vorsicht beim Fahren unter Alkoholeinfluss

Wer denkt, die Elektroscooter sind eine gute Alternative zum Auto, wenn man nach dem Feiern vielleicht zu viel getrunken hat, liegt falsch. Denn die Promillegrenze ist genau dieselbe. Fahranfänger und Fahrer unter 21 dürfen die Roller also nur mit 0,0 Promille fahren. Sonst wird die Probezeit verlängert, es drohen ein Bußgeld von mindestens 250 Euro, ein Punkt in Flensburg und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei 0,5 Promille kann man mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Ab 1,1 Promille kann die Polizei die Fahrerlaubnis auch komplett entziehen. Plasa-Friehe empfiehlt bei Unsicherheit, einen Alkoholtest zu machen oder den E-Scooter lieber einfach stehen zu lassen.