Wolfsburg. . Volkswagen hat den Gewinn 2018 trotz Belastungen durch die Dieselkrise gesteigert und hebt die Dividende an.

Die Umstellung auf das neue Abgastestverfahren WLTP im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres hat den Auslieferungszahlen von Volkswagen einen Dämpfer verpasst. Dennoch steigerte der Wolfsburger Autobauer seinen weltweiten Absatz für das Gesamtjahr um 0,9 Prozent auf 10,8 Millionen Autos: ein neuer Bestwert. Auch bei Umsatz und Ergebnis legte der Konzern zu, wie er am Freitag mitteilte.

So verbucht VW für das vergangenen Jahr Umsatzerlöse von 235,8 Milliarden Euro, ein Plus von 2,7 Prozent. Der Gewinn liegt vor Sondereinflüssen bei 17,1 Milliarden und damit auf dem Vorjahresniveau von 17 Milliarden Euro. Davon ab gingen Kosten für den Abgas-Skandal in Höhe von 3,2 Milliarden Euro – in der gleichen Höhe belastete die Dieselkrise den Autobauer bereits 2017. Nach Sondereinflüssen und Steuern verdiente der Konzern 11,8 Milliarden Euro und legte damit im Vergleich zum Vorjahr von 11,2 Milliarden Euro um 5,4 Prozent zu.

„Wir haben uns 2018 ordentlich geschlagen, gerade vor dem Hintergrund der WLTP-Umstellung, die zu erheblichen Verwerfungen in unserer Absatzentwicklung geführt hat“, sagte VW-Chef Herbert Diess. In das laufende Geschäftsjahr blickt der Konzern optimistisch – auch wenn zur Erreichung der „ambitionierten Ziele“ erhebliche Anstrengungen erforderlich seien. Der Gegenwind dürfte 2019 in wichtigen Märkten noch einmal stärker werden, glaubt der VW-Chef.

Weiteren Gegenwind könnte den Wolfsburgern auch die Aufarbeitung des Abgas-Betrugs bescheren. Am Freitag gab in der Affäre zum ersten Mal der Bundesgerichtshof (BGH) eine vorläufige Einschätzung bekannt – zugunsten des Kunden. So kamen die Richter zu der Auffassung, dass bei einem Auto mit der Manipulations-Software ein Sachmangel vorliegen dürfte. Der Kunde hatte deshalb ein neues Auto gefordert. Zudem ließ der Senat nicht gelten, dass kein Ersatzfahrzeug lieferbar sei, weil das Modell nicht mehr produziert wird und das Nachfolgemodell sich deutlich unterscheidet. Vor allem komme es wohl darauf an, wie teuer die Ersatzbeschaffung wäre.

Zwar einigten sich die Parteien auch in dem Fall, um den es geht, kurz vorher auf einen Vergleich. Doch bei Vergleichen kann das oberste deutsche Zivilgericht seine Aufgabe einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erfüllen. Offenbar wollen die Richter die bisher uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland beenden. So veröffentlichten sie trotz Vergleichs die Eckpunkte ihrer Einschätzung. Diese gelten nur für bestimmte Fall-Konstellationen bei Klagen gegen Händler und sind vorläufig. Ein VW-Sprecher betonte eben diese Vorläufigkeit. Doch für Gerichte sind sie trotzdem ein wichtiges Signal. Andrea Tietze, Sprecherin des Oberlandesgerichts Braunschweig: „Es ist immer gut, wenn sich der BGH äußert, auch wenn es sich nur um eine vorläufige Auffassung handelt.“

Einen Meinungsartikel zum Thema lesen Sie hier: VW im Kampfjahr