Peine. Zumindest in der Stadt Peine und in der Gemeinde Wendeburg ist die Grundsteuer C Thema: Für sie müsste diese Personengruppe blechen.

Kaum einer zahlt sie gerne, kaum eine Partei führt gerne (neue) Steuern ein. Andererseits: Auch im Kreis Peine sind Kommunen finanziell angeschlagen und brauchen dringend (mehr) Einnahmen – aber führen sie deshalb auch die Grundsteuer C ein?

Grundsteuer C? Städte und Gemeinden dürfen sie erheben – zu zahlen von Eigentümern für baureife Flächen, die aber nicht bebaut sind (etwa mit Wohn- und/oder Geschäftshäusern). „Die Grundsteuer C soll den finanziellen Nutzen verringern, der aus einem unbebauten Grundstück als Spekulationsobjekt gezogen werden kann“, verdeutlicht Peines Bürgermeister Klaus Saemann: „Das soll dazu beitragen, dass baureife Grundstücke nicht absichtlich unbebaut bleiben, sondern sinnvoll genutzt werden.“

Grundsteuer C – keine Entscheidung im Peiner Finanzausschuss

Zwar sollte sich der Finanzausschuss des Rats der Stadt Peine mit der Einführung dieser Art Baulandsteuer befassen, doch das Gremium hat auf Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Peine“ (CDU/FDP/Volt/Weitling) dieses heikle Thema von der Tagesordnung genommen, also nicht beraten. „Innerhalb der Gruppe besteht noch Beratungsbedarf“, begründet Stadtsprecherin Petra Neumann die Vertagung. Wobei die Rathausverwaltung die Einführung der Grundsteuer C ablehnt. „Sie kann weder die Einnahmesituation der Stadt verbessern, noch eine erwünschte Lenkungswirkung erzielen“, ist Saemann überzeugt. Diese Steuer belaste die Verwaltung mit weiteren Aufgaben, die sie „in Zeiten von Fachkräftemangel nicht erledigen kann“. Bei rund 270 unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet geht die Rathausverwaltung von einer jährlichen Mehreinnahme durch die Grundsteuer C von rund 28.300 Euro aus.

Unabhängig davon könnte es in Peine zur Erhöhung der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) und der Grundsteuer B (für alle anderen bebauten/unbebauten Grundstücke) kommen: Denn im Raum steht die Befragung der Stadtbevölkerung, ob sie für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge/Anliegerbeiträge eine Erhöhung der Grundsteuer in Kauf nehmen würde. Der Finanzausschuss hat aber zu der Satzung für die Befragung kein Votum abgegeben. Zu beiden Punkten (Grundsteuer C/Befragung) hatte der Rat der Stadt zu entscheiden: Die Befragung zu den Anliegerbeiträgen hat er mit Mehrheit beschlossen; das Votum zur Grundsteuer C hat er dagegen vertagt.

Grundsteuer C – das sagen Vechelde und Wendeburg

Kein Thema ist die Einführung einer Grundsteuer C in der Gemeinde Vechelde. „Wir haben momentan auch keine Erkenntnisse, welche und damit wie viele Grundstücke für diese Besteuerung infrage kämen, weil in einem ersten Schritt unter anderem baurechtliche Fragen zu klären wären“, stellt Vecheldes Bürgermeister Tobias Grünert fest: „Zunächst müsste eine Bebauung der Grundstücke rechtlich möglich sein.“ Eine Abklärung könne in manchen Fällen recht aufwendig oder streitig sein. Grünert: „Mit nennenswerten Mehreinnahmen wäre durch eine Grundsteuer C ohnehin nicht zu rechnen, zumal ein erhöhter Hebesatz für eine Grundsteuer C dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterläge und keine Erdrosselungswirkung haben darf.“

In Wendeburg werden sich die politischen Gremien hingegen laut Bürgermeister Gerd Albrecht mit dieser Art Baulandsteuer befassen: „Der Entscheidung werden wir eine Abwägung der Vor- und Nachteile zugrunde legen.“ Dabei seien zumindest der Personalaufwand für die Ermittlung der baureifen, aber unbebauten Grundstücke, die Mehreinnahmen und die beabsichtigte Lenkungswirkung zu beurteilen.

Grundsteuer C – das sagen Lengede und Ilsede

Dagegen ist die Grundsteuer C für die Gemeinde Lengede der Bürgermeisterin Maren Wegener zufolge „überhaupt kein Thema“. Für die Gemeinde Edemissen ist Bürgermeister Tobias Faust überzeugt, die Lenkungseffekte durch die Gewerbesteuer C (baureifes Land dem Markt zur Verfügung zu stellen und so Wohnraum zu schaffen) fielen gering aus: „Angesichts der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt haben Eigentümer von Grundstücken oder Teilflächen bereits verkauft, so sie es denn wollten.“ Die Steuerungsmöglichkeit gelinge im ländlichen Raum allenfalls, wenn die Steuerhöhe deutlich spürbar wäre. Diese Mehrbelastung ist jedoch nach Auffassung des Bürgermeisters trotz angespannter Haushaltslage zurzeit nicht geboten.

„In der Gemeinde Hohenhameln spielt die Grundsteuer C bei den Planungen derzeit keine Rolle“, betont auch Frank Meißner, Bürgermeister-Vertreter im Hohenhamelner Rathaus: „Der Zweck dieser Grundsteuer steht offensichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zum administrativen Aufwand.“ Auch in der Gemeinde Ilsede habe eine Beratung über die Grundsteuer C „bislang nicht stattgefunden“, versichert Frank Meinecke, Bürgermeister-Vertreter im Ilseder Rathaus.

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