Peine. Vor zwei Jahren hat der Kreis ein Erstaufnahmelager in Groß Lafferde und dann in der Gebläsehalle eingerichtet: So sieht es heute aus.

Die Bilder bleiben in Erinnerung: Nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar vor zwei Jahren hat der Landkreis Peine für Flüchtlinge aus diesem Land zunächst in der Groß Lafferder Lahstedt-Sporthalle und stattdessen später in der Gebläsehalle auf dem Ilseder Hüttengelände jeweils ein Erstaufnahmelager eingerichtet. Nun kündigen sich weitere rund 400 Flüchtlinge für das Kreisgebiet an – doch die Landkreisverwaltung reagiert (recht) gelassen.

Um die Lahstedt-Sporthalle wieder für die Vereine und Schulen nutzbar zu machen, hat der Landreis später in der Gebläsehalle auf dem Ilseder Hüttengelände ein Erstaufnahme-Lager geschaffen.
Um die Lahstedt-Sporthalle wieder für die Vereine und Schulen nutzbar zu machen, hat der Landreis später in der Gebläsehalle auf dem Ilseder Hüttengelände ein Erstaufnahme-Lager geschaffen. © Harald Meyer | Harald Meyer

Zunächst zu den Zahlen: Die neue Quote für Niedersachsen beläuft sich laut Kreissprecher Fabian Laaß auf insgesamt 17.500 Geflüchtete. „Auf den Landkreis Peine entfallen davon 330 Personen, dazu kommt die Restquote von 72, sodass insgesamt 402 Menschen aufzunehmen sind“, führt der Sprecher aus. „Zu den Nationalitäten lässt sich nur schwer eine Prognose treffen: Derzeit kommen wieder vermehrt Menschen aus Syrien im Kreis Peine an“, setzt Laaß hinzu.

Erstaufnahme-Lager – „wir planen keines“

Trotz dieser Zahlen hebt Laaß hervor: „Wir planen derzeit keine zentrale Erstaufnahme.“ Die Unterbringungssituation kreisweit sei zwar „nicht total entspannt“, aber: „Sie ist auch nicht so angespannt, dass die Stadt Peine und die Land-Gemeinde öffentliche Gebäude in Anspruch nehmen müssen.“ Im Übrigen lasse sich nicht abschätzen, ob „wir tatsächlich Zuweisungen in der angekündigten Zahl“ erhalten: „Momentan werden dem Landkreis fünf Personen pro Woche zugewiesen.“

Laaß verweist auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kreis und Stadt/Land-Gemeinden: Demnach erhalten die Stadt/Land-Gemeinden für die Unterbringung (ohne Wohnkosten) und soziale Betreuung der geflüchteten Menschen sowie auch eventuelle Vorhaltekosten Geld vom Kreis – derzeit 1672,34 Euro pro leistungsberechtigter Person und Jahr. Unabhängig davon müssen die Kommunen aber auch genügend Wohnraum haben.

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