Hannover. Niedersachsen hat seit Mittwoch eine neue Corona-Verordnung. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn die Warnstufen zwei und drei erreicht werden?

Mit der neuen Corona-Verordnung hat Niedersachsen auch ein neues Warnstufensystem bekommen. Die Warnstufen orientieren sich nicht mehr allein an der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz), sondern auch daran, wie viele Covid-19-Patienten landesweit im Krankenhaus behandelt werden und wie viele auf der Intensivstation. Während bereits klar ist, dass ab der ersten Warnstufen erweiterte Bereiche – etwa die Innengastronomie, Friseure oder Fitnessstudios – nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) zugänglich sind, ist noch unklar, was bei Erreichen der zweiten und dritte Warnstufe passiert.

Von der niedersächsischen Staatskanzlei hieß es am Mittwoch, man wolle mit einer Entscheidung zu den Konsequenzen der zweiten und dritten Warnstufen noch abwarten, um das weitere Geschehen in der Corona-Pandemie zu beobachten. Regierungssprecherin Anke Pörksen kündigte aber an, dass man „verursacherorientiert“ agieren wolle. „Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir zu einer Ausweitung von 2G kommen werden relativ hoch, aber wir warten die weitere Entwicklung ab“, so Pörksen. 2G bedeutet, dass der Zugang zu bestimmten Lebensbereichen nur noch für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete zugänglich ist.

Landesregierung: „Geimpfte und Genesene haben nichts zu befürchten“

Pörksen betonte, Geimpfte und Genesene hätten nicht zu befürchten, dass es für sie noch einmal grundsätzlich Verbote gebe – es sei denn, es trete eine Virusvariante auf, gegen die die Impfung nicht wirke. „Wir werden auf keinen Fall mehr zu einem weitgehenden Lockdown des gesellschaftlichen Lebens kommen“, sagte sie. Es sei möglich, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, mit schärferen Maßnahmen rechnen müssten. Man schaue sich auch an, wie andere Bundesländer das machten.

Der Hamburger Senat hatte am Dienstag ein „2G-Optionsmodell“ beschlossen: Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben.

An dem Vorgehen in Niedersachsen übte die FDP Kritik: Innerhalb der Landesregierung gebe es offenbar bereits konkrete Überlegungen, diese sollte sie schnellstmöglich öffentlich diskutieren. Sie müsse darlegen, was auf welcher Grundlage über eine weitere Ausgrenzung Ungeimpfter nachgedacht werde. Dazu brauche es dringend eine parlamentarische Debatte im Landtag.

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Inzidenz steigt in Niedersachsen auf 43,6

Der niedersächsische Landesverband der Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ begrüßte große Teile der neuen Corona-Verordnung, gab aber zu bedenken, dass die 2G-Regel in vielen Bereichen mehr Anreize zum Impfen geschaffen hätte. „Tests liefern auch falsch-negative Ergebnisse, und nicht alle Tests sind gleich valide“, sagte der Vorsitzende Hans Martin Wollenberg.

In Niedersachsen stieg die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen am Mittwoch auf 43,6. So viele Infektionen pro 100.000 Einwohner wurden in den vergangenen sieben Tagen gemeldet. Am Dienstag lag die Kennziffer noch bei 41,6.

Daneben ist nun die Zahl der Covid-19-Patienten in Kliniken mit ausschlaggebend für die Bewertung der Gesamtlage. Die Inzidenz dafür lag am Mittwoch bei 2,1. Das heißt: Im landesweiten Schnitt wurden in den vergangenen sieben Tagen 2,1 von 100.000 Einwohnern im Zusammenhang mit ihrer Covid-19-Erkrankung in einer Klinik behandelt. Ab einem Wert von 6 ist hier der erste Schwellenwert erreicht, weitere Schwellenwerte sind 9 und 12.

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Die dritte Größe ist die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten – sie wurde am Mittwoch mit 1,9 Prozent angegeben, gemessen an der Gesamtkapazität für Niedersachsen. Der erste Schwellenwert wird laut Verordnung ab einer Bettenbelegung von 5 Prozent erreicht, der zweite bei einem Überschreiten von 10 Prozent und der dritte ab einem Wert von 20 Prozent.

Ein Wechsel von Warnstufe zu Warnstufe erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren die Schwellenwerte für einen Zeitraum von fünf Werktagen erreichen. Die erste Warnstufe kann allerdings auch erreicht werden, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang in Folge allein die Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen die Zahl 50 überschreitet. Die Kommunen stellen das Erreichen einer neuen Warnstufe per Allgemeinverfügung fest.