Hannover. Das Land will sich von der alleinigen Betrachtung der Corona-Inzidenz verabschieden. Nun geht es auch um Hospitalisierung und Intensivbettennutzung.

Niedersachsen will sich in der neuen Corona-Verordnung von der alleinigen Betrachtung der Inzidenz zur Bewertung des Pandemiegeschehens verabschieden. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, sollen neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ berücksichtigt werden. Der parlamentarische Gesundheitsausschuss des Landtags diskutierte am Mittwoch über den Entwurf. Dieser befindet sich noch in Abstimmung. Die neue Verordnung soll am 25. August in Kraft treten.

Neben Inzidenz soll es neue Parameter geben

Neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sieht der Entwurf ein neues Warnstufensystem vor. Das soll, anders als der bisherige Stufenplan, die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht mehr allein an die Sieben-Tage-Inzidenz knüpfen. Berücksichtigt werden sollen neben der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fälle künftig auch die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“.

Mit „Hospitalisierung“ ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an entsprechende Warnstufen gelten. Von denen hängen dann in bestimmten Fällen Beschränkungen ab.

Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete

Neben dem Basisschutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht sieht der Entwurf zudem vor, die „3G-Regel“ für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern. Das heißt: Ab dem Erreichen der Warnstufe 1 kann nur hinein oder teilnehmen, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten soll dies in Niedersachsen laut Entwurf etwa in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen drinnen, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen.

„Das bedeutet einen höheren Aufwand für all diejenigen, die sich noch nicht zu einer Impfung haben durchringen können“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch. „Damit verbunden ist durchaus die unverhohlene Bitte, sich doch jetzt noch möglichst schnell impfen zu lassen.“ Bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken sollen inzidenzunabhängige Vorschriften gelten.

Niedersachsens Grüne und FDP mit Kritik an neuer Corona-Verordnung

FDP und Grüne kritisierten den Entwurf. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner sagte, das System sei „undurchsichtig und nicht alltagstauglich“. „Verständlicher wäre es gewesen, einen Wert aus Inzidenz, Hospitalisierung und Impfquote zu bilden, der das tatsächliche Risiko einfach erkennbar macht.“ Die Landesregierung müsse sich in einer Sondersitzung des Landtag angesichts der grundlegenden Änderungen erklären und der Debatte stellen.

„Die neue Verordnung ist nicht der von der Landesregierung angekündigte große Wurf“, hieß es von den Grünen. Für Kommunen und Bürger werde es wieder schwer erkennbar und auch schwer nachvollziehbar, welche Maßnahme unter welcher Bedingung greife. Dass es der Landesregierung nicht gelungen sei, ein einheitliches Vorgehen mit den Nachbarbundesländern abzustimmen, würde „absehbar zu Chaos und Unmut insbesondere in den Grenzregionen zu Nachbarbundesländern führen“, meinte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helge Limburg.

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