Hannover. Wer geimpft. getestet oder genesen ist, soll künftig weniger Einschränkungen haben. Ab Mittwoch gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung.

Für Geimpfte, Genesene und Getestete soll es in der Corona-Pandemie in Niedersachsen weniger Beschränkungen geben. In einer neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, setzt das Land die von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel um. Darin sind auch neue Warnstufen vorgesehen, die neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Parameter berücksichtigen. Auch die Regeln zum Schulstart und bei Großveranstaltungen wurden bei einer Pressekonferenz am Dienstag vorgestellt. Ein Überblick.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein bestimmtes Infektionsgeschehen festgestellt wird, wird der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen auf geimpfte, genesene und getestete Menschen (3G) beschränkt. Das heißt: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder kürzlich genesen ist, muss sich testen lassen – etwa für den Besuch beim Friseur, in Sporthallen und bei Hotelübernachtungen. Ebenso in der Innengastronomie, im Fitnessstudio oder bei Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 Menschen.

Unabhängig vom Infektionsgeschehen gilt die 3G-Regel künftig aber auch bei Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen, bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken. Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr – und auch ältere Schülerinnen und Schüler, die nach den bisherigen Plänen ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden sollen.

Neue Warnstufen gehen nicht nur auf Inzidenz zurück

Die 3G-Regel greift für zuerst genannten Bereiche laut der neuen Verordnung dann, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 übersteigt – oder mindestens die erste von drei neuen Warnstufen erreicht wird. Die neuen Warnstufen berücksichtigen neben der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fällen (Sieben-Tage-Inzidenz) auch die beiden weiteren Faktoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“.

Mit „Hospitalisierung“ ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Hier liegt der Schwellenwert für die erste Warnstufe bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von mehr als 6. Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität. Der Schwellenwert für die erste Warnstufe liegt hier bei einer Belegung von mehr als fünf Prozent.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, stellt der Landkreis oder die kreisfreien Stadt fest, dass vom übernächsten Tag an eine entsprechende Warnstufe gelten soll.

Mehr zum Thema Corona

Diese Corona-Tests werden anerkannt

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht laut Verordnung einen bis zu 24 Stunden alten negativen Schnelltests oder einen PCR-Test. PCR-Tests sind demnach 48 Stunden gültig. Wer im Hotel übernachtet, muss sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Kontrolliert werden sollen die Nachweise von Betreibern und Veranstaltern. Ab Mitte Oktober sind die Corona-Bürgertests aber nicht mehr kostenlos. Darauf hatten sich Bund und Länder bei ihren letzten Beratungen zur Pandemie geeinigt.

Betreibern von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sowie anderer privater Veranstalter steht es nach Aussagen des Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) frei, den Zutritt zu ihrer Lokalität auf Geimpfte und Genesene (2G) zu beschränken. Ein negatives Testergebnis reicht für den Zutritt dann nicht mehr aus. Im Falle der Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlicher Einrichtungen entfällt laut Verordnung für die Gäste die Maskenpflicht, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden.

An Schulen gilt Masken- und Testpflicht

Weiterhin gilt eine umfassende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Menschen, etwa im öffentlichen Nahverkehr, an Flughäfen und Bahnhöfen. Außerdem gilt das Abstandsgebot. Auch das Lüften und die Einhaltung der Hygieneregeln werden weiter empfohlen. Zudem werden Hygienekonzepte und die Kontaktnachverfolgung in vielen Bereichen weiter notwendig sein.

Zum Schulstart müssen sich Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen auf eine Maskenpflicht im Unterricht einstellen. Daneben müssen sie sich an den ersten sieben Schultagen nach Schulstart täglich auf das Coronavirus testen. An allen Schulen wird der Unterricht sowie außerschulische Angebote in festgelegten Gruppen (Kohorten) stattfinden.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat am Dienstag die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen vorgestellt.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat am Dienstag die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen vorgestellt. © dpa | Julian Stratenschulte

Behrens: „Leben für nicht Geimpfte soll unbequemer werden“

Mit der neuen Verordnung will die Landesregierung einen „Systemwechsel“ vornehmen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag. Die Mehrheit der Menschen in Niedersachsen, rund 60 Prozent, sei nun vollständig gegen Corona geimpft. Für sie bestehe kein nennenswertes Risiko mehr, schwer zu erkranken – und es gehe auch kein nennenswertes Risiko mehr von ihnen aus. Das mache eine „Differenzierung“ in der Verordnung notwendig. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ergänzte: „Das Leben für nicht geimpfte Erwachsene wird unbequemer – und diese Unbequemlichkeit ist gewollt.“

Kritik für die neue Verordnung gab es von der FDP und den Grünen. „Die Landesregierung definiert nun drei Warnstufen, erklärt aber nur die Folgen der ersten Stufe“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Stefan Birkner. Das trage nicht dazu bei, dass die Corona-Politik für Bürgerinnen und Bürger „transparenter und nachvollziehbarer“ werde. Die Grünen sahen das ähnlich: „Corona-Warnstufen erst einzuführen und über mögliche Folgen bei Erreichen der Stufen erst später diskutieren und entscheiden zu wollen, zeugt nicht von Weitsicht und Vorsorge“, so Helge Limburg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.