Hannover. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht oder wegen fehlender Hygienekonzepte: Manchmal drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Nach rund einem Jahr Corona-Pandemie sind bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen 1658 Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet worden.

Das teilte das niedersächsische Justizministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mit. Diese Verstöße können demnach mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Vergehen gegen Quarantäne-Anordnung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind etwa im Infektionsschutzgesetz (IfSG), der niedersächsischen Corona-Verordnung oder in Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte geregelt. Das Infektionsschutzgesetz regelt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in den Paragrafen 73 bis 75. Je nach Schwere liegt eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vor.

Unter Paragraf 74 fällt zum Beispiel, wer gegen geltende Hygienevorschriften verstößt und so etwa das Coronavirus verbreitet. Von März 2020 bis Mitte April 2021 wurden landesweit nach Angaben des Justizministeriums 302 Verfahren wegen Verstößen nach diesem Paragrafen geführt. Hinzu kommen noch 1356 Verfahren wegen Verstößen nach Paragraf 75. Darunter fallen etwa Vergehen gegen eine Quarantäneanordnung.

Keine Statistik zu Ordnungswidrigkeiten

Wie viele Ordnungswidrigkeiten wegen Corona-Verstößen in Niedersachsen bislang registriert wurden, ist weder dem Innen- noch dem Justizministerium bekannt. Diese werden anders und zum Teil gesammelt erfasst – eine Statistik darüber gibt es nicht.

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