Hannover. Darum bittet die Landesregierung Firmen. Die negativen Tests könnten dann auch privat für den Besuch von Handel und Gastronomie genutzt werden.

Angesichts der an Corona-Tests gekoppelten Lockerungen in Handel und Gastronomie bittet die Landesregierung Firmen, ihren Beschäftigten negative Schnelltests zu bescheinigen.

Arbeitnehmer, denen mindestens zwei Mal pro Woche ein Schnelltest angeboten werden muss, können den Nachweis eines negativen Tests dann auch privat für den Besuch von Handel und Gastronomie nutzen, wie eine Regierungssprecherin am Mittwoch in Hannover sagte. Ein Muster für die Bescheinigung gibt es auf der Corona-Informationsseite des Landes im Internet.

Firmen sollen für Testmöglichkeit werben

Auch Sportvereine könnten diese Bescheinigungen ausstellen, wenn Trainer oder erwachsene Sportler einen für bestimmte Sportangebote nötigen Schnelltest ohnehin vor Ort vornehmen, sagte die Sprecherin. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Tests unter Aufsicht gemacht werden.

Unterdessen riefen Kammern, Gewerkschaften, Unternehmerverbände und die Regierung, die sich in der Corona-Krise im Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“ vereint haben, die Firmen dazu auf, bei ihrer Belegschaft für die Testmöglichkeit zu werben. Wer nicht dauerhaft im Homeoffice arbeitet, muss auf der Arbeit mindestens zwei Mal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Schnelltest erhalten, die Nutzung des Angebots ist aber freiwillig.

Infektionsketten schnell unterbrechen

Mit den Tests ließen sich versteckte Infektionsketten schnell unterbrechen, sagte der Präsident der Unternehmerverbände Niedersachsen, Werner M. Bahlsen. „Gut, dass die Tests beim Arbeitgeber jetzt aufgewertet und anderen Tests gleichgestellt werden.“ Sie gäben damit die Möglichkeit zu mehr Öffnungen für Geschäfte, Dienstleistungen, Tourismus, Gastronomie und Kultur.

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