Braunschweig. Braunschweig, Wolfsburg und Lehre streiten. Nun sollen die Kriterien des Radschnellweges aufgeweicht werden.

Wer darf eigentlich auf solchen Radschnellwegen fahren?

Das fragt Alfred Schubert aus Braunschweig.

Die Antwort recherchierte Andre Dolle.

Eine Lösung im Streit um den geplanten 25 Kilometer langen Radschnellweg zwischen Braunschweig und Wolfsburg zeichnet sich ab. Da sich die zwischen den beiden Großstädten liegende Gemeinde Lehre weigert, Kosten zu übernehmen, sollen nur noch Teilstücke den Kriterien eines Radschnellweges entsprechen. Das Stück auf dem Gemeindegebiet Lehres wäre demnach kein Radschnellweg – aber auch deutlich günstiger.

Diese Lösung stellte Fritz Rössig, Leiter Abteilung Nahverkehr beim Regionalverband Großraum Braunschweig, den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalverkehr am Mittwochabend vor. Der Regionalverband hat die Federführung beim Radschnellweg inne.

Bisher hieß es, das Projekt koste 18,6 Millionen Euro. Das Teilstück auf dem Gebiet Braunschweigs soll weiter ein Radschnellweg bleiben. Es ist 6,7 Kilometer lang und kostet 6,5 Millionen Euro. Auch Wolfsburg will seinen Abschnitt weiterhin bauen. Dieser ist 7,4 Kilometer lang und soll ebenfalls 6,5 Millionen Euro kosten. Nur das 10,7 Kilometer lange Mittelstück in Lehre wäre dann kein Radschnellweg mehr. Ob Lehres Bürgermeister Andreas Busch mit dieser Lösung einverstanden ist, und wie stark die Kriterien eines Radweges auf dem Gebiet Lehres aufgeweicht werden, wird sich zeigen. Busch sagte auf Anfrage zuletzt: „ Wir werden uns finanziell nicht beteiligen.“ Rössig vom Regionalverband erklärte, dass sich Vertreter Lehres, Braunschweigs und Wolfsburgs sehr bald an einen Tisch setzen werden.

Wichtige Merkmale eines Radschnellwegs sind die Breite von etwa vier Metern, ein leichtläufiger Belag sowie der größtenteils gerade und kreuzungsfreie Verlauf. Die Wege sollen beleuchtet sein, einen Winterdienst erhalten und für E-Fahrräder geeignet sein. Rössig sagte, dass das Land Niedersachsen und der Bund bereit seien, Fördermittel zu zahlen. Daran ändere die angestrebte Lösung nichts.

Mit Blick auf die Frage unseres Lesers ist zu sagen: Sämtliche Fahrräder dürfen auf einem Radschnellweg fahren, auch viele Fahrräder mit elektrischem Motor. Nicht erlaubt sind Mofas/Mopeds mit Verbrennungsmotor. Doch was ist eigentlich ein Fahrrad? Diese eigentlich so banale Frage wird sich auch die Landesregierung stellen müssen. Bisher gibt es nur einen innerstädtischen Radschnellweg in Göttingen. Im Ruhrgebiet gibt es ebenfalls einen Radschnellweg. Ein Tempolimit gibt es dort nicht. Schließlich dürfen auch Rennradfahrer einen Radschnellweg nutzen. In Nordrhein-Westfalen hat das dortige Verkehrsministerium bei den E-Rädern jedoch eine Einschränkung gemacht. Sogenannte S-Pedelecs, die bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, zählen zu den „Kleinkrafträdern“. Sie haben auf einem Radschnellweg nichts zu suchen, heißt es. S-Pedelecs können im Kfz-Verkehr „mitschwimmen“.