Braunschweig. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind aufgerufen, ihren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein gegen einen Kartenführerschein umzutauschen.

Die Führerscheinstelle der Braunschweiger Stadtverwaltung erinnert daran, dass in diesem Jahr die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen sind, ihren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein gegen einen Kartenführerschein umzutauschen. Fristende ist der 19. Januar 2024.

Für den Umtausch ist ein Termin zu vereinbaren. Termine stehen zeitnah zur Verfügung und können online unter www.braunschweig.de/termine oder telefonisch unter (0531) 470-7500 gebucht werden. Auch die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 können weiterhin ihren Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen. Ein biometrisches Lichtbild und weitere Dokumente müssen mitgebracht werden.

Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis Anfang 2033 Zeit zum Umtauschen

Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist 2019 in Kraft getreten. Alle Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Es gibt einen Fristenplan nach Geburtsjahrgängen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum Ende der Frist Zeit.

Wer zwischen 1954 und 1964 geboren wurde und den Führerschein vor 1999 erworben hat, musste ihn bereits umtauschen. Jetzt geht es um die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Wer nach 1970 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit zum Umtauschen. Wer einen Führerschein hat, der ab 1999 ausgestellt wurde, kann sich noch etwas mehr Zeit lassen.

Alle Details sind hier zu finden: www.braunschweig.de/fuehrerscheinstelle

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