Braunschweig. Nach dem Fehlalarm samt Evakuierung im Konrad-Koch-Quartier: Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Was dem Beschuldigten jetzt droht.

Zum wiederholten Mal hatte am Montag die Brandmeldeanlage im Konrad-Koch-Quartier in der Braunschweiger Innenstadt Alarm ausgelöst. Alle Kunden und Beschäftigten von Rewe, Primark, Go Asia und Decathlon mussten das Gebäude verlassen. Zum Glück konnte die Feuerwehr schnell Entwarnung geben: Kein Feuer! Eine unbekannte Person habe einen Druckknopfmelder betätigt, hieß es, das habe die Brandmeldeanlage und die automatischen Ansagen zur Evakuierung ausgelöst.

Braunschweiger Polizei hat Strafanzeige erstattet

Wie die Polizei auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurde ein Tatverdächtiger gefasst und ein Strafverfahren eingeleitet. Er muss sich auf einiges gefasst machen, denn laut Strafgesetzbuch handelt es sich hierbei um „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“.

In Paragraf 145 heißt es dazu: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Stadtverwaltung stellt mehr als 900 Euro in Rechnung

Und auch von anderer Seite könnte noch eine Rechnung ins Haus flattern. In den Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen in Braunschweig ist Folgendes festgelegt: „Die Kosten, die der Stadt Braunschweig durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von Falschalarmen entstehen, werden dem Betreiber der Brandmeldeanlage gemäß § 29 Abs. 2, Satz 3 NBrandSchG in Rechnung gestellt. Es ist für die Verpflichtung zum Kostenersatz unerheblich, ob gegebenenfalls Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.“

Das heißt laut Stadtsprecher Rainer Keunecke, dass für die Stadt in der Regel der Eigentümer und / oder Nutzer der Immobilie der Kostenschuldner ist. Der für diesen Fall infrage kommende Betrag liege bei 914,40 Euro (Gefahrenklasse 1). Die höchste Summe wäre bei Gefahrenklasse 5 fällig: 2009,90 Euro.

Man kann davon ausgehen, dass der Betreiber der Brandmeldeanlage versuchen wird, sich das Geld von dem Beschuldigten zurückzuholen.

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