Braunschweig. Verzockt und zugenäht: 40.000 Euro weg beim Casino-Glücksspiel. Und was sagt das Braunschweiger Oberlandesgericht?
Es ist ein Urteil aus Braunschweig mit bundesweiter Bedeutung, das aufhorchen lässt. Denn es zeigt weitere Grenzen für das Online-Glücksspiel auf.
Ein Spieler aus Braunschweig verlor laut einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet.
Landgericht Braunschweig hatte den in Malta ansässigen Veranstalter verurteilt, der legte dagegen Berufung ein
Auf die Klage des Spielers verurteilte das Landgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Veranstalter zur Erstattung des verlorenen Einsatzes. Der Veranstalter ging dagegen in Berufung, die jedoch ohne Erfolg blieb.
Das Oberlandesgericht Braunschweig wies nun mit Urteil vom 23. Februar 2023 (Az. 9 U 3/22) die Berufung zurück, wie es mitteilt. Die Rückforderung sei berechtigt. In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten.
Der Spielvertrag mit dem Kläger sei deshalb nichtig. Der Kläger könne demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen.
Auf das Verbot in anderen Bundesländern wurde nicht hingewiesen – Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück
Eine abweichende Bewertung ergebe sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte. Denn daraus folge nicht zwingend, dass die Glücksspielteilnahme für die Teilnehmer anderer Bundesländer verboten sei.
Im Übrigen habe der beklagte Veranstalter auch nicht bewiesen, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig von diesem Verbot Kenntnis erlangt habe. Als Beweis genüge es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen habe und auch dazu nicht verpflichtet gewesen sei.
Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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