Braunschweig. Der Säugling lag in Decken gewickelt in einer auffälligen Tasche. Eine Anwohnerin hat ihn gefunden. Auch ein handgeschriebener Zettel lag dabei.

Ganz großes Glück hatte ein neugeborener Junge am Sonntagabend, 29. Januar, in Braunschweig: Er war ausgesetzt worden – und wurde gefunden. Eine Anwohnerin (60) in Rüningen im Süden der Stadt hatte sich über eine auffällige Einkaufstasche gewundert, die vor einem Mehrfamilienhaus in der Raabestraße stand. Die grüne Tasche ist mit „Blume 2000“ beschriftet. Wie die Polizei mitteilt, bemerkte die Frau, dass sich in der Tasche etwas bewegte.

Eine Frau hat eine Einkaufstasche gefunden, in der ein Junge lag.
Eine Frau hat eine Einkaufstasche gefunden, in der ein Junge lag. © Polizei Braunschweig

Beim Nachschauen fand sie einen neugeborenen männlichen Säugling darin. Er war in Decken und Laken eingewickelt. Dabei lag ein handgeschriebener Zettel, auf dem darum gebeten wurde, den Säugling in die Babyklappe zu bringen. Sie nahm das Baby mit in ihre Wohnung und verständigte den Rettungsdienst. Das Baby kam anschließend ins Krankenhaus und ist wohlauf.

In diesem Laken war das Baby eingewickelt.
In diesem Laken war das Baby eingewickelt. © Polizei Braunschweig

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Die Polizei sucht nun nach der Person, die den Säugling vor dem Haus abgestellt hat, sowie nach Zeugen, die Hinweise auf die grüne Einkaufstasche geben können. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden nun Bilder durch eine Richterin am Amtsgericht zur Veröffentlichung freigegeben. Auf den Bildern sind die Einkaufstasche und mehrere Laken zu sehen, in die der Säugling eingewickelt war.

Auch dieses Laken wurde gefunden.
Auch dieses Laken wurde gefunden. © Polizei Braunschweig

In Braunschweig bietet das Krankenhaus Marienstift für Frauen in schwierigen Situationen auch die Möglichkeit einer anonymen und vertraulichen Geburt. Das deutsche Rechtssystem biete werdenden Müttern in Not verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind anonym und sicher in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen oder abzugeben, betont die Klinik auf ihrer Webseite.

Auch eine Babyklappe steht zur Verfügung. Dorthin können Säuglinge anonym Tag und Nacht gelegt werden. Im Unterschied zum Aussetzen eines Kindes mache sich die Mutter bei einer Abgabe im Babykörbchen, wie die Babyklappe im Marienstift genannt wird, nicht strafbar, weil eine Versorgung des Kindes gesichert sei.

Ausgesetzter Säugling: Das sagt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans-Christian Wolters, wies darauf hin, dass das Aussetzen von hilflosen Menschen grundsätzlich eine Straftat ist. „Natürlich gibt es Einschränkungen bei der Schuldfähigkeit, das kann bis zu einer Aufhebung der Schuldfähigkeit führen“, sagte er. Es komme aber immer auf den Einzelfall an und lasse sich pauschal nicht sagen.

Aussetzung ist unter Paragraf 221 ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Der Paragraf greift nicht nur bei Säuglingen, sondern auch, wenn andere Personen hilflos zurückgelassen werden, auch etwa bei alten oder behinderten Menschen. „Die Frage ist immer, wie konkret die Gefahr im Einzelfall für das Opfer war, daraus bemisst sich dann, mit wie viel Strafe das Ganze bedroht ist“, sagte Wolters. Aber unabhängig davon müsse die Schuldfrage geklärt werden.

Es sei aber schwierig, in diesem Fall die Schuldfrage im Nachhinein zu klären. „Einfacher ist es natürlich, wenn man die Person möglichst zeitnah nach der Tat begutachten kann.“ Er hoffe, dass es in diesem Fall überhaupt gelinge, die Mutter zu finden.

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