Braunschweig. Es gibt die Möglichkeit, Sozialleistungen zu beantragen. Zudem kümmert sich die Verwaltung um Jugendliche und Kinder, die ohne Eltern geflüchtet sind.

Die Stadt Braunschweig bittet Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die bereits in Braunschweig sind und zum Beispiel bei Freunden oder Verwandten aufgenommen wurden, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Dies sei wichtig, damit die Stadt einen Überblick bekommt, wie viel Menschen schon hier sind, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn die Geflüchteten aus der Ukraine werden auf die Verteilquoten angerechnet – Braunschweig bekommt vom Land nach wie vor auch Flüchtlinge aus anderen Regionen der Welt zugewiesen.

Außerdem gebe es die Möglichkeit, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, so die Stadtverwaltung. Wer keine solchen Leistungen beansprucht, kann sich ab sofort täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr bei der Ausländerbehörde der Stadt Braunschweig, Friedrich-Seele-Straße 7, melden. „Es sind persönliche Vorsprachen unter Vorlage des ukrainischen Passes oder anderer Identitätsdokumente nötig“, erläutert die Stadt. Mit längeren Wartezeiten müsse gerechnet werden. Es gilt die 3G-Regel.

Noch ist unklar, welchen Aufenthaltstitel die Geflüchteten haben

Wer hingegen Sozialleistungen beantragen will, soll sich zunächst im Fachbereich Soziales und Gesundheit (Abteilung für Migrationsfragen und Integration / Stelle Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz) in der Naumburgstraße 25, melden: montags, mittwochs, freitags 9 bis 12.30 Uhr.

„Die dort erhobenen Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller werden an die Ausländerbehörde weitergeleitet“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Ausländerbehörde werde dann mit diesen Menschen Kontakt aufnehmen, sobald das weitere Vorgehen bezüglich der Aufenthaltstitel geklärt sei. Deren genaue Form stehe noch nicht fest.

Stadt kümmert sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zudem hat sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf die Aufnahme von ukrainischen Kriegsvertriebenen vorbereitet. „Jugendliche oder gegebenenfalls auch Kinder, die ohne ihre Eltern fliehen müssen oder auf der Flucht von ihnen getrennt wurden, sind natürlich auf besonderen Schutz angewiesen“, so die Stadtverwaltung.

Um diese Jugendlichen kümmere sich der Fachdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Telefonisch ist dieser unter (0531) 470-8246 zu erreichen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass der Fachdienst aktuell aufgrund der allgemein hohen Hilfsnotwendigkeiten nur für diejenigen zur Verfügung stehen kann, die konkret die Aufnahme eines Jugendlichen planen oder bereits einen Jugendlichen ohne seine Eltern aufgenommen haben.

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