Braunschweig. Familien haben auch dann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, wenn nur ein Elternteil in den begünstigten Berufsgruppen tätig ist.

Für die Kinder-Notbetreuung in den Braunschweiger Kitas, Schulen und in der Schulkindbetreuung führt die Stadtverwaltung jetzt eine Härtefall-Regelung ein. Diese soll es mehr Eltern ermöglichen, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Hintergrund: Nach der Vorgabe des Land besteht der Anspruch nur dann, wenn beide Elternteile in bestimmten Berufsgruppen tätig sind , die angesichts der Corona-Pandemie besonders wichtig sind. Bei nur einem Elternteil in diesen Berufsgruppen sollte keine Betreuung möglich sein. Viele Eltern hatten dies kritisiert. Die Stadt hat nun einen Weg gesucht, um in Härtefällen helfen zu können.

In der Pressemitteilung der Stadt heißt es nun: „Aus Solidarität und zur Unterstützung aller Eltern in den genannten Berufsgruppen wird ab sofort ein Härtefall auch dann angenommen, wenn der zweite Erziehungsberechtigte nicht den genannten Berufsgruppen angehört und mehr als die Hälfte zum Familieneinkommen beisteuert. Der Härtefall begründet sich dadurch, dass durch die Übernahme der Betreuungsaufgabe der eigenen Kinder eine Reduzierung des Familieneinkommens um mehr als 50 Prozent droht.“

In diesen Fällen müssen Eltern ihre letzten beiden Verdienstbescheinigungen in ihrer Einrichtung vorlegen. Außerdem wird darum gebeten, einen Tätigkeitsnachweis vorzulegen. Der Verdienstnachweis ersetze ausdrücklich nicht die Bescheinigung des Arbeitgebers, betont die Verwaltung, sondern ergänze diese.

Zu den Berechtigten gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich

• medizinischer und pflegerischer Bereich

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, inklusive der kommunalen Handlungsfähigkeit (Kommunalverwaltung)

• Beschäftigte in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

• Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag wie z. B. für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung.

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Eine Notbetreuung kann laut der Stadtverwaltung ebenfalls in besonderen Härtefällen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel bei konkreter Kündigungsandrohung, bei erheblichem Verdienstausfall sowie bei Härtefällen, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie festgestellt sind.

Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen,werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung in Verbindung zu setzen. Fragen beantworten auch:

- Kita-Platzvermittlung, Telefon (0531) 470-8493

- Kindertagespflege, Telefon (0531) 470-8451 sowie beim „FamS“ unter (0531) 12055440

- Koordination Schulkindbetreuung, Telefon (0531) 470-8512

Der Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers kann hier heruntergeladen werden.

Keine Notbetreuung? Betreuungskosten werden erstattet

Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Eltern, deren Kinder nicht in einer Notgruppe betreut werden, nach Abschluss der Schließung das anteilige Betreuungsentgelt sowie das anteilige Essengeld zeitnah erstattet bekommen.