Braunschweig. Am Montag hielt sich die Nachfrage in Grenzen. Ab sofort haben noch mehr Eltern Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder.

Seit Montag sind landesweit alle Krippen, Kindergärten und Schulen geschlossen. Überall haben Eltern übers Wochenende Betreuungsmöglichkeiten organisiert. Viele kümmern sich auch parallel zur Arbeit im Homeoffice selbst um die Kleinen. Zugleich gibt es eine Notbetreuung in den Einrichtungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Wie die Stadtverwaltung am Montag mitteilte, war die Nachfrage sehr überschaubar. In der Kita Neue Knochenhauerstraße wurden zum Beispiel drei Kinder betreut. Auch bei den anderen städtischen Kitas und den Schulen sei die Größenordnung ähnlich, sagte Stadtsprecher Rainer Keunecke.

Am Nachmittag gab die Stadt bekannt, dass nach ergänzenden Vorgaben des Landes nun noch mehr Berufstätige der so genannten kritischen Infrastruktur eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen können. Zu den Berechtigten gehören nun insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, inklusive der Kommunalverwaltung; Beschäftigte in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung; Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung.

Auch in besonderen Härtefällen werde eine Notbetreuung ermöglicht, etwa bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung in Verbindung zu setzen. Fragen beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung: (0531) 470-8493. Informationen zum Thema Kindertagespflege gibt es unter 470-8451 und 470-8241 sowie beim „FamS“ unter 0531/12055440.

Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, gelten die vom Land verfügten Schließungen von Kitas und Schulen auf für private Einrichtungen.

Wichtig: Die Stadt hatte zunächst eigentlich festgelegt, dass es für den Anspruch auf Notbetreuung ausreichend ist, wenn ein Elternteil zu den genannten Berufsgruppen gehört. Das Land hat zwischenzeitlich jedoch die Vorgabe gemacht, dass es für beide Eltern gelten muss. Hieran gibt es Kritik von einigen Eltern. Die Stadt schreibt dazu via Facebook: „Wir wissen, dass die Vorgabe des Landes für eine Notbetreuung, dass beide Eltern zu den aufgelisteten Berufsgruppen gehören müssen, zum Teil zu Schwierigkeiten führt und stellen aktuell Überlegungen an, wie wir die Landesvorgabe umsetzen, zugleich aber Lösungen für begründete Einzelfälle entwickeln.“

Ergänzend noch folgende Info: Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte, deren Kinder aufgrund der angeordneten Schließung der städtischen Kindertagesstätten, städtischen Schulkindbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht in einer Notgruppe betreut werden, erhalten nach Abschluss der angeordneten Schließung das anteilige Betreuungsentgelt sowie das anteilige Essengeld zeitnah erstattet.

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