Braunschweig. Der Anwalt des inhaftierten Braunschweiger Hanfbar-Betreibers kritisiert die Staatsanwaltschaft. Er spricht von einem „unsäglichen Haftbefehl“.

Seit Donnerstag vergangener Woche sitzt der Betreiber der beiden Hanfbars, Marcel Kaine, wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und Hanftees verkauft, die in geringer Menge den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten.

Sein Rechtsanwalt Jan-Robert Funck hat Beschwerde gegen die U-Haft eingelegt. Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, wird die zuständige Kammer voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn Tage darüber entscheiden. Frühestens Ende dieser Woche sei mit einem Ergebnis zu rechnen.