Wolfsburg. Ende September startet das Musterverfahren der Verbraucherzentralen gegen VW. Die Wolfsburger rechnen mit einer Verfahrensdauer von vier Jahren.

Während sich Volkswagen in Australien gerade mit rund 100.000 Kunden, deren Klagen dort in fünf Sammelverfahren gebündelt waren, auf einen Vergleich geeinigt hat,schließt der Wolfsburger Konzern das für die deutsche Musterfeststellungsklage so gut wie aus. „Ein Vergleichsschluss erscheint kaum vorstellbar“ heißt es vom Konzern am Montag. In Australien kostete der Vergleich den Konzern bis zu 127 Millionen Australische Dollar, rund 79 Millionen Euro. Jeder Kunde, der sich an der Klage beteiligt hat, erhält durchschnittlich umgerechnet 870 Euro für ein betroffenes VW-, Audi- oder Skoda-Modell mit dem Dieselmotor EA189, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Ein Volkswagen-Sprecher sagte demnach, dass der Vergleich, dem das Gericht noch zustimmen muss, kein Schuldeingeständnis sei.

Wie in Deutschland haben auch australische Verbraucherschützer im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal Volkswagen verklagt. Hier geht es um rund 69.000 Fahrzeuge. Ein Urteil oder eine Einigung steht noch aus. Hierzulande startet die Musterfeststellungsklage, eine Art Sammelklage, des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) gemeinsam mit dem ADAC gegen Volkswagen am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Die Musterfeststellungsklage wurde als Reaktion auf den Abgas-Skandal erst im November 2018 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Der Klage des VZBV haben sich bisher rund 430.000 VW-Kunden angeschlossen. Der Verband will feststellen lassen, dass der Autobauer seine Kunden vorsätzlich geschädigt hat.