Braunschweig. Tausende Kunden klagen gegen die VW-Bank wegen deren Widerrufsbelehrung - mit dem Ziel, Finanzierungsverträge rückgängig zu machen.

Das Landgericht Braunschweig wird von einer weiteren Klagewelle gegen eine VW-Tochter überrollt. In den vergangenen Jahren hatten Anwaltskanzleien den „Widerrufsjoker“ für sich entdeckt, wie sie es nennen und bewerben. Wegen angeblicher Fehler in der Widerrufsbelehrung von Kredit- und Leasingverträgen diverser Autobanken klagen sie darauf, Finanzierungsverträge rückgängig zu machen. Das Braunschweiger Landgericht erreichten seit Anfang 2018 rund 3300 solcher Klagen gegen die VW-Bank oder ihre Töchter. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Und: „Die Welle reißt nicht ab.“

Die Gesamtzahl der Klagen sei sogar höher als die Zahl aller Zivilklagen, die das Gericht üblicherweise in einem ganzen Jahr erreichen. Allein im Juli gingen demnach mehr als 300 entsprechende Klagen gegen die VW-Bank ein. „Da das Landgericht auf eine derartige Klagewelle nicht eingerichtet ist, wird deren Bewältigung nur mit Hilfe von zusätzlichem Richter- und Mitarbeiterpersonal, das vom Justizministerium bewilligt worden ist, gelingen“, erklärte die Sprecherin. Das Zusatzpersonal, das wegen des VW-Abgas-Skandals genehmigt worden war, kümmert sich auch darum. „Aber auch bei Einsatz von zusätzlichem Personal wird die Abarbeitung der Klagen nur über einen längeren Zeitraum möglich sein“, sagte die Sprecherin.