Braunschweig. Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe ist mit dem Milliarden-Bußgeld „zufrieden“. Es ist das höchste, dass in Deutschland gegen ein Unternehmen verhängt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat sich am Donnerstag zu dem Bußgeld für Volkswagen geäußert. „Die Strafe für Volkswagen ist empfindlich“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe. Die Staatsanwaltschaft sei ferner „zufrieden“ mit der Höhe des Bußgelds von einer Milliarden Euro. „Es ist nach unserem Ermessen das höchste, dass in Deutschland jemals gegen ein Unternehmen verhängt worden ist“, so Ziehe. Das Bußgeld hatte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch gegen den Wolfsburger Autobauer erlassen, weil Volkswagen seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Volkswagen hatte die Strafe akzeptiert.

„Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen“, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Konzern-Chef Herbert Diess sagte: „Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Aufarbeitung unserer Vergangenheit.“ Weitere Schritte seien notwendig, um das Vertrauen in das Unternehmen und die Automobilindustrie Stück für Stück wieder herzustellen. Die Strafe muss Volkswagen innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen zahlen.

Bußgeld gegen VW

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    Niedersachsen hält 20 Prozent der Anteile an dem Autobauer und ist mit dem Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) sowie mit dem Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) im VW-Aufsichtsrat vertreten. Weil sagte am Donnerstag: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig kommt ihren Aufgaben im Rahmen der Aufklärung des Abgasskandals erkennbar gewissenhaft nach.“ Wirtschaftsminister Althusmann betonte, dass der Abschluss des Verfahrens für VW „ein kleiner, aber wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Diesel-Skandals“ sei.

    Das Bußgeld für Volkswagen setzt sich zusammen aus der Ahnung einer fahrlässigen Verletzung von Aufsichtspflichten – dafür muss VW fünf Millionen Euro zahlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig die höchstmögliche Summe. 995 Millionen Euro kommen für die „Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile“ hinzu: Hätte VW ohne Betrug mehr Geld in die Abgasreinigung investiert, wären die Kosten dafür höher und der Gewinn deutlich geringer ausgefallen.

    Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde Ende 2015 eingeleitet.

    Den Ermittlungszeitraum von rund 2,5 Jahren bezeichnete Ziehe als vergleichsweise kurz. „Wir haben zwölf Jahre aufzuklären“, so Ziehe. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten sich auf die Jahre von 2007 bis 2015 erstreckt. Dabei ging es um die Verletzung der Aufsichtspflicht bei den Dieselmotoren EA 189 und EA 288. Ersterer ist weltweit in Volumenmodellen, etwa der Marken VW, Audi und Skoda verbaut. Letzterer in Fahrzeugen für den amerikanischen Markt.

    Wie die Staatsanwaltschaft München II unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte, läuft auch gegen die VW-Tochter Audi AG ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

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