Edemissen. In Edemissen ist am Freitag eine 79-Jährige bestohlen worden. In Lengede gingen Unbekannte die Kita und die Grundschule an. Der Polizei-Überblick.

In Edemissen ist am Freitag eine 79 Jahre alte Frau bestohlen worden. Wie die Peiner Polizei erläutert, sprach eine unbekannte Frau die 79-Jährige im Eichenweg an und fragte nach dem Bus. Dies soll sich zwischen 14.45 und 15.15 Uhr zugetragen haben. Erst später stellte die Frau fest, dass ihre Geldbörse samt Inhalt fehlte.

Lengede: Einbruch in Kindergarten und Grundschule

Zwischen Mittwoch, 18 Uhr, und Freitag, 9.30 Uhr, kam es in Lengede, Hinter der Klippe, zu einem Einbruch in einen Kindergarten. „Augenscheinlich wurde kein Diebesgut entwendet, allerdings entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro“, berichtet die Polizei. Im gleichen Zeitraum versuchten Unbekannte, auch in die Lengeder Grundschule einzubrechen. Sie versuchten, zwei Außentüren aufzuhebeln, scheiterten jedoch. Hier entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro.

Stederdorf: Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer

In Peine-Stederdorf hat sich am Freitag ein Fahrradfahrer leicht verletzt. Er kollidierte gegen 14 Uhr in der Straße Zum Rohkamp mit einem Pedelec-Fahrer. Der 34-Jährige hatte den von rechts kommenden Unbekannten übersehen. Er verletzte sich an der Hand – der Pedelec-Fahrer wiederum entfernte sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Die Peiner Polizei bittet deshalb um Hinweise. Telefonisch ist sie unter (05171) 9990 erreichbar.

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Peine: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit

Darüber hinaus hielt die Polizei in Peine am Freitag um 18.21 Uhr einen 16-Jährigen in der Königsberger Straße an. Der Jugendliche war mit einem E-Scooter gefahren, für den keine gültige Versicherung vorlag. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren ein.

Gegen 20 Uhr stoppte die Polizei in der Woltorfer Straße einen 57 Jahre alten Autofahrer. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann alkoholisiert war. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet – ein freiwilliger Alkoholtest „war nicht möglich“. Daher wurde eine Blutprobe entnommen.

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