Braunschweig. Darf ich den Rasen bei der Hitze sprengen? Wo darf Wasser entnommen werden? Das sind die Regeln in der Region.

  • In Wolfsburg ist Bewässerung nur noch zu bestimmten Zeiten erlaubt
  • In Salzgitter ist die Nutzung von Wasser aus Brunnen erlaubt
  • In Gifhorn darf kein Wasser aus Flüssen entnommen werden
  • Kreis Peine untersagt die Beregnung in den Nachmittagsstunden
  • Der Kreis Wolfenbüttel plant aktuell eine Allgemeinverfügung
  • Bürger sollen verantwortlich und sparsam mit dem Wasser umgehen und nicht in der Mittagshitze gießen

Der Sommer hat endlich Einzug gehalten, das Thermometer klettert auf die 30 Grad-Marke zu. Doch mit den warmen Temperaturen stellen sich viele Menschen in unserer Region wieder die Frage, ob sie ihren Rasen und Garten bewässern dürfen oder nicht. Wie sieht es in den Städten Wolfsburg und Salzgitter und in den Landkreisen Wolfenbüttel, Peine, Helmstedt und Gifhorn aus? Wir machen den Faktencheck.

Behauptung: „Der Rasen darf bei der Hitze nicht gesprengt werden.“

Der Faktencheck: Aktuell ist das Rasensprengen bereits im Landkreis Peine verboten. Der Landkreis Wolfenbüttel plant dazu aktuell aber eine Allgemeinverfügung, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Die Verwaltungen empfehlen jedoch derzeit aufgrund der Trockenheit sparsam mit dem Wasser umzugehen.

Sie wollen es genauer wissen? Wir haben die wichtigsten Fragen rund um die Bewässerung in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und in den Landkreisen Helmstedt, Peine, Gifhorn und Wolfenbüttel beantwortet:

Darf ich meinen Rasen in der Region Braunschweig-Wolfsburg sprengen?

Aktuell darf sowohl in Braunschweig und Salzgitter sowie im Kreis Wolfenbüttel, Helmstedt und Gifhorn der Rasen gesprengt werden. Es wird allerdings aufgrund der Trockenheit empfohlen, das Bewässern auf ein Mindestmaß zu beschränken und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.

In Wolfsburg gelten ab dem 5. August weitere Einschränkungen. Eine neue Allgemeinverfügung besagt: Ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius wird die Wasserentnahme aus Brunnen, also die von Grundwasser und auch die aus Oberflächengewässern täglich von 12 bis 18 Uhr untersagt. Hintergrund sei, dies erläuterten Stadtrat Andreas Bauer und Umweltamtsleiterin Gisela Lampe, die Verdunstung von zuviel Wasser in der Tageshitze.

Im Landkreis Peine ist das Rasensprengen zeitweise verboten. Das betrifft sowohl private als auch öffentliche Grünflächen wie Gärten oder Sportanlagen.

Der Landkreis Wolfenbüttel legt den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls nahe, das Bewässern und Sprengen auf die Morgen- und Abendstunden zu verlegen.

Allgemeine Verfügungen zur weiteren Einschränkung der Wasserentnahme gibt es derzeit noch nicht. Der Landkreis Wolfenbüttel plant aktuell eine Allgemeinverfügung, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

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Zu welcher Uhrzeit darf ich meinen Rasen sprengen?

Im Landkreis Peine ist die Beregnung ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Außerdem bittet der Landkreis vor allem in der Zeit von 18 bis 22 Uhr kein Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz für die Bewässerung des Gartens oder des Pools zu nutzen.

Der Landkreis Wolfenbüttel empfiehlt ebenfalls in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden die Grünflächen zu bewässern und dies nicht in der Mittagshitze zu tun, da die Pflanzen sonst verbrennen könnten.

In Braunschweig plant die Untere Wasserbehörde in Kürze eine Allgemeinverfügung herauszugeben. Darin wird dann die Beregnung von 12 bis 18 Unter untersagt.

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Darf ich mit Wasser aus den Flüssen in der Region Braunschweig-Wolfsburg gießen?

In Peine darf kein Wasser aus Flüssen entnommen werden. Gleiches gilt für den Kreis Gifhorn. In Wolfenbüttel ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Moment noch erlaubt. Der Landkreis bereitet dazu allerdings aktuell eine Allgemeinverfügung vor. Gleiches gilt für die Stadt Braunschweig.

In Wolfsburg hat die Stadt die Wasserentnahme aus Flüssen nicht genehmigt. Der Mittellandkanal stellt dabei eine Ausnahme dar. Eigentümer eines Gewässers dürfen nur unter bestimmten Umständen für den eigenen Bedarf Wasser entnehmen. So darf dadurch die Wasserbeschaffenheit nicht verändert und der Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt werden.

Der Landkreis Helmstedt verbietet mittels Verfügung vom 26. Juli 2022 Wasser aus Flüssen mit technischen Hilfsmitteln zu entnehmen. Nur das Schöpfen mit einem Handgefäß ist möglich. Auch die Stadt Salzgitter untersagt die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern.

Darf ich mit Wasser aus meinem Brunnen in der Region Braunschweig-Wolfsburg gießen?

Die Gartenbewässerung aus Brunnen ist im Landkreis Wolfenbüttel aktuell noch ohne zeitliche Begrenzung möglich. Wie auch in Braunschweig wird die geplante Allgemeinverfügung dann allerdings greifen. Im Kreis Helmstedt ist die Nutzung privater Brunnen ebenfalls erlaubt. In Peine ist die Wasserentnahme aus Brunnen verboten.

In Wolfsburg darf Wasser aus Brunnen ebenfalls zum Gießen genutzt werden. Diese sind zwar anzeigepflichtig, aber erlaubnisfrei.

In Salzgitter ist die Nutzung auch erlaubt. Hier weist die Stadt allerdings darauf hin, dass eine tägliche Entnahme von mehr als 10 Kubikmetern eine Erlaubnis braucht. Außerdem wird um eine möglichst sparsame Wasserentnahme gebeten.

Sprengen die Stadt- und Kreisverwaltungen öffentliche Grünflächen?

Nein, in Salzgitter werden die öffentlichen Grünflächen nicht gesprengt. Ausnahmen bestehen jedoch bei neugepflanzten Bäumen und Grabstellen, die diese Pflege benötigen. Auch in der Stadt Braunschweig werden öffentliche Grünanlagen nicht bewässert. Kleinere Straßenbäume und Stauden sowie der neu gestaltete Löwenwall stellen eine Ausnahme dar.

Der Landkreis Wolfenbüttel wässert Rasensportflächen an den kreiseigenen Schulen sowie Neupflanzungen an den kreiseigenen Liegenschaften und Kreisstraßen.

Der Landkreis Helmstedt ist nicht für die öffentlichen Grünanlagen verantwortlich. Zuständig sind dafür die einzelnen Gemeinden. Die Grünanlagen der kreiseigenen Grundstücke werden nicht bewässert. Einzelne Bäume oder Rabatten werden jedoch nach einer Einzelfallentscheidung bewässert, um größere Schaden zu vermeiden, wie die Kreisverwaltung mitteilt.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde aktualisiert. Die aktuellen Bestimmungen gelten für 2023. Änderungen werden in diesen Artikel eingepflegt.