Braunschweig. Noch im März rächte sich ein Disco-Betreiber mit Hausverbot an Stephan Weil. Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Niedersachsens Clubs und Shisha-Bars.

Mit dem bundesweiten Wegfall der meisten Corona-Schutzregeln, wird es auch in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars in Braunschweig, Wolfsburg oder anderswo in Niedersachsen unkomplizierter: Die bisherige 2G-Plus-Regel fällt weg, genauso wie die Maskenpflicht im Gehen, Stehen und Tanzen. Clubbetreiber können allerdings per Hausrecht eine Maskenpflicht verfügen. Feiernde sollten sich vorab also doch kurz informieren – und für den Notfall eine FFP2-Maske in der Tasche haben.

Für Niedersachsens Disko-Inhaber ist der Schritt eine Riesenerleichterung nach fast zwei Jahren durchgehend strengen Regeln. Niedersachsens Krisenstab hatte noch in der Übergangszeit Ende März den Ärger der Betreiberinnen und Betreiber auf sich gezogen.

Ein Beispiel: Aus Verärgerung über die zu dieser Zeit noch in Niedersachsen geltende Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken hatte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer ostfriesischen Disco Hausverbot bekommen. In Braunschweig galt für die Übergangszeit bis zum 3. April wie in ganz Niedersachsen in Diskotheken eine Maskenpflicht im Gehen, Stehen und Tanzen. Das Land hätte mit dieser Regelung ziemlich alleine dagestanden, sagte der Betriebsleiter von „Deckers Disco“ in Großefehn (Landkreis Aurich), Hendrick Becker, in der „Ostfriesen-Zeitung“.

Bis zum 3. April galt noch 2G-Plus in Niedersachsens Clubs und Shisha-Bars

Der Hintergrund des Ärgers: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte am 11. März die generelle Maskenpflicht in niedersächsischen Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars als „unangemessen“ beurteilt und vorläufig außer Kraft gesetzt. Denn das Land hätte „ohne nachvollziehbaren Grund“ keine Ausnahmen der Maskenpflicht eingeräumt, zum Beispiel fürs Trinken, Pfeife rauchen oder Essen. Damit fehlte es an einem „angemessenen Ausgleich“ zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher, hieß es.

Die Landesregierung hatte reagiert – entsprechend des Lüneburger Urteils, aber nicht wirklich zur Freude von Disco-Betreibern wie Hendrick Becker. Denn: Beim Sitzen durfte die FFP2-Maske jetzt abgenommen werden. Aber nur beim Sitzen. Eine De-Facto-Maskenpflicht für Clubs und Diskotheken. Denn gerade dort geht es ums Tanzen, um das Am-Tresen-Stehen.

Besucherinnen und Besucher tanzen in einer Diskothek – noch ohne Maske. Das ist in Niedersachsen derzeit nicht erlaubt. (Archivbild)
Besucherinnen und Besucher tanzen in einer Diskothek – noch ohne Maske. Das ist in Niedersachsen derzeit nicht erlaubt. (Archivbild) © dpa | Markus Scholz

Das Land wiederum pochte auf den Infektionsschutz: „In diesen Einrichtungen trifft regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammen, dass das Abstandsgebot unterschritten wird. Ferner kann es zu einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen auf engem Raum kommen.“ Die 2G-Plus-Regel galt weiterhin – anders als bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen in Niedersachsen, dort galt für kurze Zeit 3G. Mit dieser Regel stand Niedersachsen in diesem Fall allerdings nicht allein da: Die 2G-Plus-Regel galt Ende März beispielsweise auch in Berlin oder in Nordrhein-Westfalen.

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